Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen
Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Insolvenz- und Sanierungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: