Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Vom 4.11.1950
Neugefasst am 1.6.2010
Zuletzt geändert am 24.6.2013
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.