Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Vom 4.11.1950
Neugefasst am 1.6.2010
Zuletzt geändert am 24.6.2013
Diese Konvention berührt nicht die dem Ministerkomitee durch die Satzung des Europarats übertragenen Befugnisse.