Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Vom 4.11.1950
Neugefasst am 1.6.2010
Zuletzt geändert am 24.6.2013
Die nach dieser Konvention zulässigen Einschränkungen der genannten Rechte und Freiheiten dürfen nur zu den vorgesehenen Zwecken erfolgen.