HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Vom 10.7.2013

Zuletzt geändert am 22.3.2023

Anlage 9

(zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2) Besondere Leistungen zur Flächenplanung


Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden:

    1.
  • Rahmensetzende Pläne und Konzepte:
      a)
    • Leitbilder
    • b)
    • Entwicklungskonzepte
    • c)
    • Masterpläne
    • d)
    • Rahmenpläne
  • 2.
  • Städtebaulicher Entwurf:
      a)
    • Grundlagenermittlung
    • b)
    • Vorentwurf
    • c)
    • Entwurf
    Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.
  • 3.
  • Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:
      a)
    • Durchführen von Planungsaudits
    • b)
    • Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden
    • c)
    • Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen
    • d)
    • Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen
    • e)
    • Koordinieren von Planungsbeteiligten
    • f)
    • Moderation von Planungsverfahren
    • g)
    • Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter
    • h)
    • Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)
    • i)
    • Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter
    • j)
    • Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten
    • k)
    • Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung
  • 4.
  • Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:
      a)
    • Erstellen digitaler Geländemodelle
    • b)
    • Digitalisieren von Unterlagen
    • c)
    • Anpassen von Datenformaten
    • d)
    • Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen
    • e)
    • Strukturanalysen
    • f)
    • Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen
    • g)
    • Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur
    • h)
    • Befragungen und Interviews
    • i)
    • Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungen
    • j)
    • Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter
    • k)
    • Modelle
    • l)
    • Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Darstellungen, Videopräsentationen
  • 5.
  • Verfahrensbegleitende Leistungen:
      a)
    • Vorbereiten und Durchführen des Scopings
    • b)
    • Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren
    • c)
    • Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung
    • d)
    • Erarbeiten des Umweltberichtes
    • e)
    • Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
    • f)
    • Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahren
    • g)
    • Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
    • h)
    • Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen
    • i)
    • Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren
    • j)
    • Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen
    • k)
    • Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)
    • l)
    • Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen
    • m)
    • Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten
    • n)
    • Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis
    • o)
    • Erstellen der Verfahrensdokumentation
    • p)
    • Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners
    • q)
    • Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
    • r)
    • Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
    • s)
    • Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
    • t)
    • Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen
    • u)
    • Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch
    • v)
    • Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
    • w)
    • Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben
    • x)
    • Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen
    • y)
    • Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Maßnahmen
  • 6.
  • Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:
      a)
    • Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie
    • b)
    • Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)
    • c)
    • Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
    • d)
    • Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten
    • e)
    • Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen
    • f)
    • Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Genehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzu
    • g)
    • Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
    • h)
    • Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen
    • i)
    • Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen
    • j)
    • Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung
    • k)
    • Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften
    • l)
    • Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.