HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Vom 10.7.2013 (BGBl. I S. 2276)

Zuletzt geändert am 22.3.2023 (BGBl. I S. Nr. 88)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
Teil 2
Flächenplanung
Abschnitt 1
Bauleitplanung
§ 17Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Landschaftsplanung
§ 22Anwendungsbereich
Teil 3
Objektplanung
Abschnitt 1
Gebäude und Innenräume
§ 33Besondere Grundlagen des Honorars
Abschnitt 3
Ingenieurbauwerke
§ 41Anwendungsbereich
Abschnitt 4
Verkehrsanlagen
§ 45Anwendungsbereich
Teil 4
Fachplanung
Abschnitt 1
Tragwerksplanung
§ 49Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Technische Ausrüstung
§ 53Anwendungsbereich
Teil 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 57Übergangsvorschrift

Anlage 8

(zu § 27 Absatz 2) Grundleistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan


Das Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:

    1.
  • Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
      a)
    • Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
    • b)
    • Ortsbesichtigungen
    • c)
    • Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen
    • d)
    • Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
    • e)
    • Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
    • f)
    • Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
  • 2.
  • Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
      a)
    • Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grund vorhandener Unterlagen
    • b)
    • Auswerten und Einarbeiten von Fachbeiträgen
    • c)
    • Bewerten der Bestandsaufnahmen einschließlich vorhandener Beeinträchtigungen sowie der abiotischen Faktoren hinsichtlich ihrer Standort- und Lebensraumbedeutung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes
    • d)
    • Beschreiben der Zielkonflikte mit bestehenden Nutzungen
    • e)
    • Beschreiben des zu erwartenden Zustands von Arten und ihren Lebensräumen (Zielkonflikte mit geplanten Nutzungen)
    • f)
    • Überprüfen der festgelegten Untersuchungsinhalte
    • g)
    • Zusammenfassendes Darstellen von Erfassung und Bewertung in Text und Karte
  • 3.
  • Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
      a)
    • Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte
    • b)
    • Formulieren von Zielen zum Schutz, zur Pflege, zur Erhaltung und Entwicklung von Arten, Biotoptypen und naturnahen Lebensräumen bzw. Standortbedingungen
    • c)
    • Erfassen und Darstellen von Flächen, auf denen eine Nutzung weiter betrieben werden soll und von Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind sowie von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse und zur Änderung der Biotopstruktur
    • d)
    • Erarbeiten von Vorschlägen für Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten, zur Lenkung des Besucherverkehrs, für die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und für Änderungen von Schutzzweck und -zielen sowie Grenzen von Schutzgebieten
    • e)
    • Erarbeiten von Hinweisen für weitere wissenschaftliche Untersuchungen (Monitoring), Folgeplanungen und Maßnahmen
    • f)
    • Kostenermittlung
    • g)
    • Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
  • 4.
  • Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
  • Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.

Anlage 9

(zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2) Besondere Leistungen zur Flächenplanung


Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden:

    1.
  • Rahmensetzende Pläne und Konzepte:
      a)
    • Leitbilder
    • b)
    • Entwicklungskonzepte
    • c)
    • Masterpläne
    • d)
    • Rahmenpläne
  • 2.
  • Städtebaulicher Entwurf:
      a)
    • Grundlagenermittlung
    • b)
    • Vorentwurf
    • c)
    • Entwurf
    Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.
  • 3.
  • Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:
      a)
    • Durchführen von Planungsaudits
    • b)
    • Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden
    • c)
    • Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen
    • d)
    • Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen
    • e)
    • Koordinieren von Planungsbeteiligten
    • f)
    • Moderation von Planungsverfahren
    • g)
    • Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter
    • h)
    • Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)
    • i)
    • Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter
    • j)
    • Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten
    • k)
    • Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung
  • 4.
  • Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:
      a)
    • Erstellen digitaler Geländemodelle
    • b)
    • Digitalisieren von Unterlagen
    • c)
    • Anpassen von Datenformaten
    • d)
    • Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen
    • e)
    • Strukturanalysen
    • f)
    • Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen
    • g)
    • Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur
    • h)
    • Befragungen und Interviews
    • i)
    • Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungen
    • j)
    • Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter
    • k)
    • Modelle
    • l)
    • Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Darstellungen, Videopräsentationen
  • 5.
  • Verfahrensbegleitende Leistungen:
      a)
    • Vorbereiten und Durchführen des Scopings
    • b)
    • Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren
    • c)
    • Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung
    • d)
    • Erarbeiten des Umweltberichtes
    • e)
    • Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
    • f)
    • Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahren
    • g)
    • Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
    • h)
    • Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen
    • i)
    • Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren
    • j)
    • Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen
    • k)
    • Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)
    • l)
    • Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen
    • m)
    • Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten
    • n)
    • Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis
    • o)
    • Erstellen der Verfahrensdokumentation
    • p)
    • Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners
    • q)
    • Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
    • r)
    • Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
    • s)
    • Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
    • t)
    • Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen
    • u)
    • Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch
    • v)
    • Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
    • w)
    • Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben
    • x)
    • Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen
    • y)
    • Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Maßnahmen
  • 6.
  • Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:
      a)
    • Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie
    • b)
    • Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)
    • c)
    • Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
    • d)
    • Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten
    • e)
    • Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen
    • f)
    • Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Genehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzu
    • g)
    • Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
    • h)
    • Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen
    • i)
    • Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen
    • j)
    • Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung
    • k)
    • Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften
    • l)
    • Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.

Anlage 10

(zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten


10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
    a)
  • Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • b)
  • Ortsbesichtigung
  • c)
  • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • d)
  • Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Bedarfsplanung
  • Bedarfsermittlung
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Aufstellen eines Raumprogramms
  • Standortanalyse
  • Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung
  • Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
  • Bestandsaufnahme
  • technische Substanzerkundung
  • Betriebsplanung
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • Machbarkeitsstudie
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Projektstrukturplanung
  • Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
    a)
  • Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • b)
  • Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  • c)
  • Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  • d)
  • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
    (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  • e)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • f)
  • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • g)
  • Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • h)
  • Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
  • i)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
  • Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
  • Durchführen des Zertifizierungssystems
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung
  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel
    • Präsentationsmodelle
    • Perspektivische Darstellungen
    • Bewegte Darstellung/Animation
    • Farb- und Materialcollagen
    • digitales Geländemodell
  • 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)
  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
  • Fortschreiben des Projektstrukturplanes
  • Aufstellen von Raumbüchern
  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    a)
  • Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
    (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
    Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
  • b)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • c)
  • Objektbeschreibung
  • d)
  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • e)
  • Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  • f)
  • Fortschreiben des Terminplans
  • g)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
  • Fortschreiben von Raumbüchern
LPH 4 Genehmigungsplanung
    a)
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b)
  • Einreichen der Vorlagen
  • c)
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
LPH 5 Ausführungsplanung
    a)
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
    b)
  • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  • c)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • d)
  • Fortschreiben des Terminplans
  • e)
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  • f)
  • Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammx)
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanungx
  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
    a)
  • Aufstellen eines Vergabeterminplans
  • b)
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • c)
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  • e)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • f)
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibungx
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
x Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
    a)
  • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  • b)
  • Einholen von Angeboten
  • c)
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • d)
  • Führen von Bietergesprächen
  • e)
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • f)
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • g)
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
  • h)
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
  • Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
  • Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegelx
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
    a)
  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • b)
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • c)
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  • e)
  • Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
  • f)
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • g)
  • Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  • h)
  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  • i)
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • j)
  • Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  • k)
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • l)
  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • m)
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • n)
  • Übergabe des Objekts
  • o)
  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • p)
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
LPH 9 Objektbetreuung
    a)
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b)
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
    c)
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
  • Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

10.2 Objektliste Gebäude

Nachstehende Gebäude werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet.

Objektliste GebäudeHonorarzone
IIIIIIIVV
Wohnen
– Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzungx
– Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungenx
– Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweisexx
– Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stättenxx
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
– Offene Pausen-, Spielhallenx
– Studentenhäuserxx
– Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulenx
– Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademienx
– Hörsaal-, Kongresszentrenx
– Labor- oder Institutsgebäudexx
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
– Büro-, Verwaltungsgebäudexx
– Wirtschaftsgebäude, Bauhöfexx
– Parlaments-, Gerichtsgebäudex
– Bauten für den Strafvollzugxx
– Feuerwachen, Rettungsstationenxx
– Sparkassen- oder Bankfilialenxx
– Büchereien, Bibliotheken, Archivexx
Gesundheit/Betreuung
– Liege- oder Wandelhallenx
– Kindergärten, Kinderhortex
– Jugendzentren, Jugendfreizeitstättenx
– Betreuungseinrichtungen, Altentagesstättenx
– Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen,xx
– Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorienxx
– Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesungxx
– Hilfskrankenhäuserx
– Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmungx
– Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätsklinikenx
Handel und Verkauf/Gastgewerbe
– Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioskex
– Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallenxx
– Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensenxx
– Großküchen, mit oder ohne Speiseräumex
– Pensionen, Hotelsxx
Freizeit/Sport
– Einfache Tribünenbautenx
– Bootshäuserx
– Turn- oder Sportgebäudexx
– Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstättenxx
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft
– Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, Einstellhallenx
– Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagenxxx
– Gewächshäuser für die Produktionx
– Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstättenx
– Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuserx
– Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industriexxx
– Produktionsgebäude der Industriexxx
Infrastruktur
– Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, Carportsx
– Einfache Garagenbautenx
– Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsartenxx
– Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittelx
– Flughäfenxx
– Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerkexx
Kultur-/Sakralbauten
– Pavillons für kulturelle Zweckexx
– Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchenx
– Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zweckex
– Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuserxx
– Museenxx
– Theater-, Opern-, Konzertgebäudexx
– Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehenxx

10.3 Objektliste Innenräume

Nachstehende Innenräume werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Objektliste InnenräumeHonorarzone
IIIIIIIVV
– Einfachste Innenräume für vorübergehende Nutzung ohne oder mit einfachsten seriellen Einrichtungsgegenständenx
– Innenräume mit geringer Planungsanforderung, unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen einfacher Qualität, ohne technische Ausstattungx
– Innenräume mit durchschnittlicher Planungsanforderung, zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen oder mit durchschnittlicher technischer Ausstattungx
– Innenräume mit hohen Planungsanforderungen, unter Mitverwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener Qualität oder gehobener technischer Ausstattungx
– Innenräume mit sehr hohen Planungsanforderungen, unter Verwendung von aufwendiger Einrichtung oder Ausstattung oder umfangreicher technischer Ausstattungx
Wohnen
– Einfachste Räume ohne Einrichtung oder für vorübergehende Nutzungx
– Einfache Wohnräume mit geringen Anforderungen an Gestaltung oder Ausstattungx
– Wohnräume mit durchschnittlichen Anforderungen, serielle Einbauküchenx
– Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften oder Heimenx
– Wohnräume gehobener Anforderungen, individuell geplante Küchen und Bäderx
– Dachgeschoßausbauten, Wintergärtenx
– Individuelle Wohnräume in anspruchsvoller Gestaltung mit aufwendiger Einrichtung, Ausstattung und technischer Ausrüstungx
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
– Einfache offene Hallenx
– Lager- oder Nebenräume mit einfacher Einrichtung oder Ausstattungx
– Gruppenräume zum Beispiel in Kindergärten, Kinderhorten, Jugendzentren, Jugendherbergen, Jugendheimenxx
– Klassenzimmer, Hörsäle, Seminarräume, Büchereien, Mensenxx
– Aulen, Bildungszentren, Bibliotheken, Labore, Lehrküchen mit oder ohne Speise- oder Aufenthaltsräume, Fachunterrichtsräume mit technischer Ausstattungx
– Kongress-, Konferenz-, Seminar-, Tagungsbereiche mit individuellem Ausbau und Einrichtung und umfangreicher technischer Ausstattungx
– Räume wissenschaftlicher Forschung mit hohen Ansprüchen und technischer Ausrüstungx
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
– Innere Verkehrsflächenx
– Post-, Kopier-, Putz- oder sonstige Nebenräume ohne baukonstruktive Einbautenx
– Büro-, Verwaltungs-, Aufenthaltsräume mit durchschnittlichen Anforderungen, Treppenhäuser, Wartehallen, Teeküchenx
– Räume für sanitäre Anlagen, Werkräume, Wirtschaftsräume, Technikräumex
– Eingangshallen, Sitzungs- oder Besprechungsräume, Kantinen, Sozialräumexx
– Kundenzentren, -ausstellungen, -präsentationenxx
– Versammlungs-, Konferenzbereiche, Gerichtssäle, Arbeitsbereiche von Führungskräften mit individueller Gestaltung oder Einrichtung oder gehobener technischer Ausstattungx
– Geschäfts-, Versammlungs- oder Konferenzräume mit anspruchsvollem Ausbau oder anspruchsvoller Einrichtung, aufwendiger Ausstattung oder sehr hohen technischen Anforderungenx
Gesundheit/Betreuung
– Offene Spiel- oder Wandelhallenx
– Einfache Ruhe- oder Nebenräumex
– Sprech-, Betreuungs-, Patienten-, Heimzimmer oder Sozialräume mit durchschnittlichen Anforderungen ohne medizintechnische Ausrüstungx
– Behandlungs- oder Betreuungsbereiche mit medizintechnischer Ausrüstung oder Einrichtung in Kranken-, Therapie-, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Arztpraxenx
– Operations-, Kreißsäle, Röntgenräumexx
Handel/Gastgewerbe
– Verkaufsstände für vorübergehende Nutzungx
– Kioske, Verkaufslager, Nebenräume mit einfacher Einrichtung und Ausstattungx
– Durchschnittliche Laden- oder Gasträume, Einkaufsbereiche, Schnellgaststättenx
– Fachgeschäfte, Boutiquen, Showrooms, Lichtspieltheater, Großküchenx
– Messestände, bei Verwendung von System- oder Modulbauteilenx
– Individuelle Messeständex
– Gasträume, Sanitärbereiche gehobener Gestaltung, zum Beispiel in Restaurants, Bars, Weinstuben, Cafés, Clubräumenx
– Gast- oder Sanitärbereiche zum Beispiel in Pensionen oder Hotels mit durchschnittlichen Anforderungen oder Einrichtungen oder Ausstattungenx
– Gast-, Informations- oder Unterhaltungsbereiche in Hotels mit individueller Gestaltung oder Möblierung oder gehobener Einrichtung oder technischer Ausstattungx
Freizeit/Sport
– Neben- oder Wirtschafträume in Sportanlagen oder Schwimmbädernx
– Schwimmbäder, Fitness-, Wellness- oder Saunaanlagen, Großsportstättenxx
– Sport-, Mehrzweck- oder Stadthallen, Gymnastikräume, Tanzschulenxx
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft/Verkehr
– Einfache Hallen oder Werkstätten ohne fachspezifische Einrichtung, Pavillonsx
– Landwirtschaftliche Betriebsbereichexx
– Gewerbebereiche, Werkstätten mit technischer oder maschineller Einrichtungxx
– Umfassende Fabrikations- oder Produktionsanlagenx
– Räume in Tiefgaragen, Unterführungenx
– Gast- oder Betriebsbereiche in Flughäfen, Bahnhöfenxx
Kultur-/Sakralbauten
– Kultur- oder Sakralbereiche, Kirchenräumexx
– Individuell gestaltete Ausstellungs-, Museums- oder Theaterbereichexx
– Konzert- oder Theatersäle, Studioräume für Rundfunk, Fernsehen oder Theaterx

Anlage 11

(zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste



11.1 Leistungsbild Freianlagen

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
    a)
  • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen
  • b)
  • Ortsbesichtigung
  • c)
  • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • d)
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
  • Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen
  • Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen
  • Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
    a)
  • Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • b)
  • Abstimmen der Zielvorstellungen
  • c)
  • Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem
  • d)
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel
    • der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
    • der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,
    • der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,
    • Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,
    • Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e)
  • Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf
  • f)
  • Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • g)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
  • Umweltfolgenabschätzung
  • Bestandsaufnahme, Vermessung
  • Fotodokumentationen
  • Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren
  • Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    a)
  • Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
    Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
  • Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
  • Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
    b)
  • Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
  • c)
  • Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere
    • zur Bepflanzung,
    • zu Materialien und Ausstattungen,
    • zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
    • zum terminlichen Ablauf
  • d)
  • Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
  • e)
  • Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
  • f)
  • Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • g)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
  • Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
  • Mieter- oder Nutzerbefragungen
  • Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
  • Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
  • Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
  • Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)
  • Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
  • Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
LPH 4 Genehmigungsplanung
    a)
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b)
  • Einreichen der Vorlagen
  • c)
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
  • Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
  • Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung
  • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
  • Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen
  • Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke
  • Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung
LPH 5 Ausführungsplanung
    a)
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  • b)
  • Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50
  • c)
  • Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • d)
  • Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere
    • zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
    • zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
    • zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
    • zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
    e)
  • Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
  • f)
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
  • Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
    a)
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
  • b)
  • Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
  • c)
  • Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  • e)
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • f)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • g)
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche
  • Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
    a)
  • Einholen von Angeboten
  • b)
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • c)
  • Führen von Bietergesprächen
  • d)
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • e)
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  • f)
  • Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • g)
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
    a)
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • b)
  • Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
  • c)
  • Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  • e)
  • Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses
  • f)
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • g)
  • Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen
  • h)
  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  • i)
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • j)
  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • k)
  • Übergabe des Objekts
  • l)
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • m)
  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • n)
  • Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen
  • o)
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • p)
  • Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  • q)
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers
  • fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren
  • Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung
  • Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
LPH 9 Objektbetreuung
    a)
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b)
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • c)
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
  • Überwachen von Wartungsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

11.2 Objektliste Freianlagen

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

ObjekteHonorarzone
IIIIIIIVV
In der freien Landschaft
– einfache Geländegestaltungx
– Einsaaten in der freien Landschaftx
– Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungenxx
– Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen
Anforderungen (Kompensationserfordernissen)
x
– Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionx
– Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltungx
– Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
– Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungenx
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder
durchschnittlichen Anforderungen
xx
In Stadt- und Ortslagen
– Grünverbindungen ohne besondere Ausstattungx
– innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattungx
– Freizeitparks und Parkanlagenx
– Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungenxx
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändernxx
– Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebietex
– Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchenxx
Gebäudebegrünung
– Terrassen- und Dachgärtenx
– Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
– Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
– Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
Spiel- und Sportanlagen
– Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattungxx
– Spielwiesenx
– Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
– Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstreckenx
– Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag
oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag
xx
– Spielplätzex
– Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadienxx
– Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder
in stark reliefiertem Geländeumfeld
xx
– Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteichexx
– Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebotx
Sonderanlagen
– Freilichtbühnenx
– Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagenxx
Objekte
– Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
– Zoologische und botanische Gärtenx
– Lärmschutzeinrichtungenx
– Garten- und Hallenschauenx
– Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmalex
Sonstige Freianlagen
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattungx
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
– Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensitätxx

Anlage 12

(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste


12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
    a)
  • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • b)
  • Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  • c)
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • d)
  • bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
  • e)
  • Ortsbesichtigung
  • f)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte
LPH 2 Vorplanung
    a)
  • Analysieren der Grundlagen
  • b)
  • Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter
  • c)
  • Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
  • d)
  • Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
  • e)
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • f)
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
  • g)
  • Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
  • h)
  • Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen
  • i)
  • Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen
  • j)
  • Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • k)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Erstellen von Leitungsbestandsplänen
  • vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
LPH 3 Entwurfsplanung
    a)
  • Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
    b)
  • Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • c)
  • fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern
  • d)
  • Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
  • e)
  • Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen
  • f)
  • Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  • g)
  • Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • h)
  • Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit
  • i)
  • Bauzeiten- und Kostenplan
  • j)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
  • Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit derMaßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
  • Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
LPH 4 Genehmigungsplanung
    a)
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b)
  • Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • c)
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • d)
  • Abstimmen mit Behörden
  • e)
  • Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen
  • f)
  • Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien
  • Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
LPH 5 Ausführungsplanung
    a)
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
    b)
  • Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
  • c)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
  • d)
  • Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
  • Koordination des Gesamtprojekts
  • Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
  • Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
    a)
  • Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b)
  • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
  • c)
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
  • e)
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • f)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • g)
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
    a)
  • Einholen von Angeboten
  • b)
  • Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels
  • c)
  • Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
  • d)
  • Führen von Bietergesprächen
  • e)
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • f)
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  • g)
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • h)
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
LPH 8 Bauoberleitung
    a)
  • Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
  • b)
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  • c)
  • Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
    d)
  • Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
  • e)
  • Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  • f)
  • Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • g)
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • h)
  • Übergabe des Objekts
  • i)
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
  • j)
  • Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
  • Kostenkontrolle
  • Prüfen von Nachträgen
  • Erstellen eines Bauwerksbuchs
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Örtliche Bauüberwachung:
    • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
    • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
      • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
      • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
      • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
      • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
      • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
      • Dokumentation des Bauablaufs
    • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
    • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
    • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
    • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
    • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
    • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
LPH 9 Objektbetreuung
    a)
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b)
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • c)
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke

Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Gruppe 1 – Bauwerke und Anlagen der WasserversorgungHonorarzone
IIIIIIIVV
– Zisternenx
– einfache Anlagen zur Gewinnung und Förderung von Wasser, zum Beispiel
Quellfassungen, Schachtbrunnen
x
– Tiefbrunnenx
– Brunnengalerien und Horizontalbrunnenx
– Leitungen für Wasser ohne Zwangspunktex
– Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx
– Leitungen für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und mehreren Zwangspunktenx
– Einfache Leitungsnetze für Wasserx
– Leitungsnetze mit mehreren Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten und
mit einer Druckzone
x
– Leitungsnetze für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen
Zwangspunkten
x
– einfache Anlagen zur Speicherung von Wasser, zum Beispiel Behälter in
Fertigbauweise, Feuerlöschbecken
x
– Speicherbehälterx
– Speicherbehälter in Turmbaumweisex
– einfache Wasseraufbereitungsanlagen und Anlagen mit mechanischen Verfahren, Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagenx
– Wasseraufbereitungsanlagen mit physikalischen und chemischen Verfahren, schwierige Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagenx
– Bauwerke und Anlagen mehrstufiger oder kombinierter Verfahren der Wasseraufbereitungx
Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
mit Ausnahme Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen, und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen)
Honorarzone
IIIIIIIVV
– Leitungen für Abwasser ohne Zwangspunktex
– Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx
– Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen
Zwangspunkten
x
– einfache Leitungsnetze für Abwasserx
– Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Verknüpfungen und mehreren
Zwangspunkten
x
– Leitungsnetze für Abwasser mit zahlreichen Zwangspunktenx
– Erdbecken als Regenrückhaltebeckenx
– Regenbecken und Kanalstauräume
mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten
x
– Regenbecken und Kanalstauräume
mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, kombinierte Regenwasserbewirtschaftungsanlagen
x
– Schlammabsetzanlagen, Schlammpolderx
– Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungenx
– Schlammbehandlungsanlagenx
– Bauwerke und Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der
Schlammbehandlung
x
– Industriell systematisierte Abwasserbehandlungsanlagen, einfache Pumpwerke
und Hebeanlagen
x
– Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagenx
– Abwasserbehandlungsanlagen, schwierige Pumpwerke und Hebeanlagenx
– Schwierige Abwasserbehandlungsanlagenx
Gruppe 3 – Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus
ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1
Honorarzone
IIIIIIIVV
– Berieselung und rohrlose Dränung, flächenhafter Erdbau mit unterschiedlichen Schütthöhen oder Materialienx
– Beregnung und Rohrdränungx
– Beregnung und Rohrdränung bei ungleichmäßigen Boden- und schwierigen
Geländeverhältnissen
x
– Einzelgewässer mit gleichförmigem ungegliedertem Querschnitt ohne Zwangspunkte, ausgenommen Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementenx
– Einzelgewässer mit gleichförmigem gegliedertem Querschnitt und einigen
Zwangspunkten
x
– Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunktenx
– Einzelgewässer mit ungleichförmigem gegliedertem Querschnitt und vielen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit vielen Zwangspunkten, besonders
schwieriger Gewässerausbau mit sehr hohen technischen Anforderungen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
x
– Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung ausgenommen Teiche ohne Dämmex
– Teiche mit mehr als 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung,
Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle mit Hochwasserentlastung
x
– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bis 5 m Dammhöhe über Sohle
oder bis 100 000 m3 Speicherraum
x
– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 100 000 m3 und
weniger als 5 000 000 m3 Speicherraum
x
– Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 5 000 000 m3
Speicherraum
x
– Deich und Dammbautenx
– schwierige Deich- und Dammbautenx
– besonders schwierige Deich- und Dammbautenx
– einfache Pumpanlagen, Pumpwerke und Schöpfwerkex
– Pump- und Schöpfwerke, Sielex
– schwierige Pump- und Schöpfwerkex
– Einfache Durchlässex
– Durchlässe und Dükerx
– schwierige Durchlässe und Dükerx
– Besonders schwierige Durchlässe und Dükerx
– einfache feste Wehrex
– feste Wehrex
– einfache bewegliche Wehrex
– bewegliche Wehrex
– einfache Sperrwerke und Sperrtorex
– Sperrwerkex
– Kleinwasserkraftanlagenx
– Wasserkraftanlagenx
– Schwierige Wasserkraftanlagen, zum Beispiel Pumpspeicherwerke oder
Kavernenkraftwerke
x
– Fangedämme, Hochwasserwändex
– Fangedämme, Hochwasserschutzwände in schwieriger Bauweisex
– eingeschwommene Senkkästen, schwierige Fangedämme, Wellenbrecherx
– Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an stehenden Gewässernx
– Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an fließenden Gewässern, einfache Schiffslösch- und -ladestellen, einfache Kaimauern und Piersx
– Schiffslösch- und -ladestellen, Häfen, jeweils mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen mit hohen Belastungen, Kaimauern und Piersx
– Schiffsanlege-, -lösch- und -ladestellen bei Tide oder Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung, schwierige Kaimauern und Piersx
– Schwierige schwimmende Schiffsanleger, bewegliche Verladebrückenx
– Einfache Uferbefestigungenx
– Uferwände und -mauernx
– Schwierige Uferwände und -mauern, Ufer- und Sohlensicherung an Wasserstraßenx
– Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei einfachen Bedingungenx
– Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei schwierigen Bedingungen in Dammstrecken, mit Kreuzungsbauwerkenx
– Kanalbrückenx
– einfache Schiffsschleusen, Bootsschleusenx
– Schiffsschleusen bei geringen Hubhöhenx
– Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusenx
– Schiffshebewerkex
– Werftanlagen, einfache Docksx
– schwierige Docksx
– Schwimmdocksx
Gruppe 4 – Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung
mit Gasen, Energieträgern, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2
Honorarzone
IIIIIIIVV
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase
ohne Zwangspunkte
x
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase
mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten
x
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase
mit zahlreichen Verknüpfungen oder zahlreichen Zwangspunkten
x
– Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase
mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten
x
– Industriell vorgefertigte einstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx
– Einstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx
– mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx
– Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungenx
– Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungenx
– Handelsübliche Fertigbehälter für Tankanlagenx
– Pumpzentralen für Tankanlagen in Ortbetonbauweisex
– Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in einfachen Fällenx
Gruppe 5 – Bauwerke und Anlagen der AbfallentsorgungHonorarzone
IIIIIIIVV
– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle
oder Wertstoffe ohne Zusatzeinrichtungen
x
– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle
oder Wertstoffe mit einfachen Zusatzeinrichtungen
x
– Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle
oder Wertstoffe, mit schwierigen Zusatzeinrichtungen
x
– Einfache, einstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex
– Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex
– Mehrstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex
– Einfache Bauschuttaufbereitungsanlagenx
– Bauschuttaufbereitungsanlagenx
– Bauschuttdeponien ohne besondere Einrichtungenx
– Bauschuttdeponienx
– Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen ohne besondere Einrichtungenx
– Biomüll-Kompostierungsanlagen, Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagenx
– Kompostwerkex
– Hausmüll- und Monodeponienx
– Hausmülldeponien und Monodeponien mit schwierigen technischen Anforderungenx
– Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällenx
– Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagenx
– Sonderabfalldeponienx
– Anlagen für Untertagedeponienx
– Behälterdeponienx
– Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standortenx
– Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten mit schwierigen technischen Anforderungenx
– Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden einschließlich Bodenluftx
– einfache Grundwasserdekontaminierungsanlagenx
– komplexe Grundwasserdekontaminierungsanlagenx
Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke für VerkehrsanlagenHonorarzone
IIIIIIIVV
– Lärmschutzwälle ausgenommen Lärmschutzwälle als Mittel der Geländegestaltungx
– Einfache Lärmschutzanlagenx
– Lärmschutzanlagenx
– Lärmschutzanlagen in schwieriger städtebaulicher Situationx
– Gerade Einfeldbrücken einfacher Bauartx
– Einfeldbrückenx
– Einfache Mehrfeld- und Bogenbrückenx
– Schwierige Einfeld-, Mehrfeld- und Bogenbrückenx
– Schwierige, längs vorgespannte Stahlverbundkonstruktionenx
– Besonders schwierige Brückenx
– Tunnel- und Trogbauwerkex
– Schwierige Tunnel- und Trogbauwerkex
– Besonders schwierige Tunnel- und Trogbauwerkex
– Untergrundbahnhöfex
– schwierige Untergrundbahnhöfex
– besonders schwierige Untergrundbahnhöfe und Kreuzungsbahnhöfex
Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke
sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungs- und Oberleitungsmaste
Honorarzone
IIIIIIIVV
– Einfache Schornsteinex
– Schornsteinex
– Schwierige Schornsteinex
– Besonders schwierige Schornsteinex
– Einfache Masten und Türme ohne Aufbautenx
– Masten und Türme ohne Aufbautenx
– Masten und Türme mit Aufbautenx
– Masten und Türme mit Aufbauten und Betriebsgeschossx
– Masten und Türme mit Aufbauten, Betriebsgeschoss und Publikumseinrichtungenx
– Einfache Kühltürmex
– Kühltürmex
– Schwierige Kühltürmex
– Versorgungsbauwerke und Schutzrohre in sehr einfachen Fällen ohne Zwangspunktex
– Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen Schächten für
Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunkten
x
– Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme unter beengten Verhältnissenx
– Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten in schwierigen Fällen für
mehrere Medien
x
– Flach gegründete, einzeln stehende Silos ohne Anbautenx
– Einzeln stehende Silos mit einfachen Anbauten, auch in Gruppenbauweisex
– Silos mit zusammengefügten Zellenblöcken und Anbautenx
– Schwierige Windkraftanlagenx
– Unverankerte Stützbauwerke bei geringen Geländesprüngen ohne Verkehrs-
belastung als Mittel zur Geländegestaltung und zur konstruktiven Böschungssicherung
x
– Unverankerte Stützbauwerke bei hohen Geländesprüngen mit Verkehrsbelastungen mit einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissenx
– Stützbauwerke mit Verankerung oder unverankerte Stützbauwerke bei
schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen
x
– Stützbauwerke mit Verankerung und schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissenx
– Stützbauwerke mit Verankerung und ungewöhnlich schwierigen Randbedingungenx
– Schlitz- und Bohrpfahlwände, Trägerbohlwändex
– Einfache Traggerüste und andere einfache Gerüstex
– Traggerüste und andere Gerüstex
– Sehr schwierige Gerüste und sehr hohe oder weit gespannte Traggerüste,
verschiebliche (Trag-)Gerüste
x
– eigenständige Tiefgaragen, einfache Schacht- und Kavernenbauwerke, einfache Stollenbautenx
– schwierige eigenständige Tiefgaragen, schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke, schwierige Stollenbauwerkex
– Besonders schwierige Schacht- und Kavernenbauwerkex

Anlage 13

(zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste


13.1 Leistungsbild Verkehrsanlagen

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
    a)
  • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • b)
  • Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  • c)
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • d)
  • Ortsbesichtigung
  • e)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen
  • Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte
LPH 2 Vorplanung
    a)
  • Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
  • b)
  • Analysieren der Grundlagen
  • c)
  • Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter
  • d)
  • Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
  • e)
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
    Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten
    Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen
  • f)
  • Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
  • g)
  • Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
  • h)
  • Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen
  • i)
  • Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen
  • j)
  • Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der Voruntersuchung zur Verwendung für eine Raumverträglichkeitsprüfung
  • k)
  • Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • l)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren
  • Erstellen von Leitungsbestandsplänen
  • Untersuchungen zur Nachhaltigkeit
  • Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
LPH 3 Entwurfsplanung
    a)
  • Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen
    Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
  • b)
  • Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • c)
  • Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern
  • d)
  • Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
  • e)
  • Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen
  • f)
  • Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  • g)
  • Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • h)
  • Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken
  • i)
  • Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden
  • j)
  • Rechnerische Festlegung des Objekts
  • k)
  • Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte
  • l)
  • Nachweis der Lichtraumprofile
  • m)
  • Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit
  • n)
  • Bauzeiten- und Kostenplan
  • o)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Detaillierte signaltechnische Berechnung
  • Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
  • Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
  • Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
LPH 4 Genehmigungsplanung
    a)
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b)
  • Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
    c)
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • d)
  • Abstimmen mit Behörden
  • e)
  • Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen
  • f)
  • Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien
  • Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
LPH 5 Ausführungsplanung
    a)
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
  • b)
  • Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
  • c)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
  • d)
  • Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
  • Koordination des Gesamtprojekts
  • Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
    a)
  • Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b)
  • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
  • c)
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
  • e)
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • f)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • g)
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
    a)
  • Einholen von Angeboten
  • b)
  • Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel
  • c)
  • Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
    d)
  • Führen von Bietergesprächen
  • e)
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • f)
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  • g)
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • h)
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
LPH 8 Bauoberleitung
    a)
  • Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
  • b)
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  • c)
  • Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen
  • d)
  • Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
  • e)
  • Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  • f)
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • g)
  • Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • h)
  • Übergabe des Objekts
  • i)
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
  • j)
  • Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
  • Kostenkontrolle
  • Prüfen von Nachträgen
  • Erstellen eines Bauwerksbuchs
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Örtliche Bauüberwachung:
    • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
    • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
      • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
      • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
      • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
      • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
      • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
      • Dokumentation des Bauablaufs
    • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
    • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
    • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
    • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
    • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
LPH 9 Objektbetreuung
    a)
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b)
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • c)
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

13.2 Objektliste Verkehrsanlagen

Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

ObjekteHonorarzone
IIIIIIIVV
a) Anlagen des Straßenverkehrs
Außerörtliche Straßen
– ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Geländex
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Geländex
– mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Geländex
– im Gebirgex
Innerörtliche Straßen und Plätze
– Anlieger- und Sammelstraßenx
– sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen
mit der Umgebung)
x
– sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen
oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)
x
– sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen
mit der Umgebung)
x
Wege
– im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissenx
– im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissenx
– im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissenx
Plätze, Verkehrsflächen
– einfache Verkehrsflächen, Plätze außerortsx
– innerörtliche Parkplätzex
– verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungenx
– verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungenx
– Flächen für Güterumschlag Straße zu Straßex
– Flächen für Güterumschlag im kombinierten Ladeverkehrx
Tankstellen, Rastanlagen
– mit normalen verkehrstechnischen Anforderungenx
– mit hohen verkehrstechnischen Anforderungenx
Knotenpunkte
– einfach höhengleichx
– schwierig höhengleichx
– sehr schwierig höhengleichx
– einfach höhenungleichx
– schwierig höhenungleichx
– sehr schwierig höhenungleichx
b) Anlagen des Schienenverkehrs
Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke
– ohne Weichen und Kreuzungenx
– ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Geländex
– mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Geländex
– mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Geländex
Gleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe
– mit einfachen Spurplänenx
– mit schwierigen Spurplänenx
– mit sehr schwierigen Spurplänenx
c) Anlagen des Flugverkehrs
– einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggeländex
– schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfenx
– schwierige Verkehrsflächen für Flughäfenx

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