HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Vom 10.7.2013 (BGBl. I S. 2276)

Zuletzt geändert am 22.3.2023 (BGBl. I S. Nr. 88)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
Teil 2
Flächenplanung
Abschnitt 1
Bauleitplanung
§ 17Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Landschaftsplanung
§ 22Anwendungsbereich
Teil 3
Objektplanung
Abschnitt 1
Gebäude und Innenräume
§ 33Besondere Grundlagen des Honorars
Abschnitt 3
Ingenieurbauwerke
§ 41Anwendungsbereich
Abschnitt 4
Verkehrsanlagen
§ 45Anwendungsbereich
Teil 4
Fachplanung
Abschnitt 1
Tragwerksplanung
§ 49Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Technische Ausrüstung
§ 53Anwendungsbereich
Teil 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 57Übergangsvorschrift

Anlage 6

(zu § 25 Absatz 2) Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan


Das Leistungsbild Landschaftsrahmenplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:

    1.
  • Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
      a)
    • Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
    • b)
    • Ortsbesichtigungen
    • c)
    • Abgrenzen des Planungsgebiets
    • d)
    • Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
    • e)
    • Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
    • f)
    • Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
  • 2.
  • Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
      a)
    • Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Daten
    • b)
    • Landschaftsbewertung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
    • c)
    • Bewerten von Flächen und Funktionen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes hinsichtlich ihrer Eignung, Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Vorbelastung
    • d)
    • Bewerten geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft
    • e)
    • Feststellen von Nutzungs- und Zielkonflikten
    • f)
    • Zusammenfassendes Darstellen der Erfassung und Bewertung
  • 3.
  • Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
      a)
    • Lösen der Planungsaufgabe und
    • b)
    • Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte
    • Zu Buchstabe a) und b) gehören:
        aa)
      • Erstellen des Zielkonzepts
      • bb)
      • Umsetzen des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft und durch Artenhilfsmaßnahmen für ausgewählte Tier- und Pflanzenarten
      • cc)
      • Vorschläge zur Übernahme in andere Planungen, insbesondere in Regionalplanung, Raumordnung und Bauleitplanung
      • dd)
      • Mitwirken bei der Abstimmung der vorläufigen Fassung mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde
      • ee)
      • Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
  • 4.
  • Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
  • Darstellen des Landschaftsrahmenplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.

Anlage 7

(zu § 26 Absatz 2) Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan


Das Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:

    1.
  • Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
      a)
    • Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
    • b)
    • Ortsbesichtigungen
    • c)
    • Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen
    • d)
    • Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
    • e)
    • Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
    • f)
    • Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
  • 2.
  • Leistungsphase 2: Ermitteln und Bewerten der Planungsgrundlagen
      a)
    • Bestandsaufnahme:
    • Erfassen von Natur und Landschaft jeweils einschließlich des rechtlichen Schutzstatus und fachplanerischer Festsetzungen und Ziele für die Naturgüter auf Grundlage vorhandener Unterlagen und örtlicher Erhebungen
    • b)
    • Bestandsbewertung:
        aa)
      • Bewerten der Leistungsfähigkeit und Empfindlichkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
      • bb)
      • Bewerten der vorhandenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft (Vorbelastung)
      • cc)
      • Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse als Grundlage für die Erörterung mit dem Auftraggeber
  • 3.
  • Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
      a)
    • Konfliktanalyse
    • b)
    • Ermitteln und Bewerten der durch das Vorhaben zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes nach Art, Umfang, Ort und zeitlichem Ablauf
    • c)
    • Konfliktminderung
    • d)
    • Erarbeiten von Lösungen zur Vermeidung oder Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Abstimmung mit den an der Planung fachlich Beteiligten
    • e)
    • Ermitteln der unvermeidbaren Beeinträchtigungen
    • f)
    • Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen sowie von Angaben zur Unterhaltung dem Grunde nach und Vorschläge zur rechtlichen Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
    • g)
    • Integrieren von Maßnahmen auf Grund des Natura 2000-Gebietsschutzes sowie auf Grund der Vorschriften zum besonderen Artenschutz und anderer Umweltfachgesetze auf Grundlage vorhandener Unterlagen und Erarbeiten eines Gesamtkonzepts
    • h)
    • Vergleichendes Gegenüberstellen von unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Ausgleich und Ersatz einschließlich Darstellen verbleibender, nicht ausgleichbarer oder ersetzbarer Beeinträchtigungen
    • i)
    • Kostenermittlung nach Vorgaben des Auftraggebers
    • j)
    • Zusammenfassendes Darstellen der Ergebnisse in Text und Karte
    • k)
    • Mitwirken bei der Abstimmung mit der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde
    • l)
    • Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
  • 4.
  • Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
  • Darstellen des Landschaftspflegerischen Begleitplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.

Anlage 8

(zu § 27 Absatz 2) Grundleistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan


Das Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:

    1.
  • Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
      a)
    • Zusammenstellen und Prüfen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten planungsrelevanten Unterlagen
    • b)
    • Ortsbesichtigungen
    • c)
    • Abgrenzen des Planungsgebiets anhand der planungsrelevanten Funktionen
    • d)
    • Konkretisieren weiteren Bedarfs an Daten und Unterlagen
    • e)
    • Beraten zum Leistungsumfang für ergänzende Untersuchungen und Fachleistungen
    • f)
    • Aufstellen eines verbindlichen Arbeitsplans unter Berücksichtigung der sonstigen Fachbeiträge
  • 2.
  • Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsgrundlagen
      a)
    • Ermitteln und Beschreiben der planungsrelevanten Sachverhalte auf Grund vorhandener Unterlagen
    • b)
    • Auswerten und Einarbeiten von Fachbeiträgen
    • c)
    • Bewerten der Bestandsaufnahmen einschließlich vorhandener Beeinträchtigungen sowie der abiotischen Faktoren hinsichtlich ihrer Standort- und Lebensraumbedeutung nach den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes
    • d)
    • Beschreiben der Zielkonflikte mit bestehenden Nutzungen
    • e)
    • Beschreiben des zu erwartenden Zustands von Arten und ihren Lebensräumen (Zielkonflikte mit geplanten Nutzungen)
    • f)
    • Überprüfen der festgelegten Untersuchungsinhalte
    • g)
    • Zusammenfassendes Darstellen von Erfassung und Bewertung in Text und Karte
  • 3.
  • Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung
      a)
    • Lösen der Planungsaufgabe und Erläutern der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen in Text und Karte
    • b)
    • Formulieren von Zielen zum Schutz, zur Pflege, zur Erhaltung und Entwicklung von Arten, Biotoptypen und naturnahen Lebensräumen bzw. Standortbedingungen
    • c)
    • Erfassen und Darstellen von Flächen, auf denen eine Nutzung weiter betrieben werden soll und von Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind sowie von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Standortverhältnisse und zur Änderung der Biotopstruktur
    • d)
    • Erarbeiten von Vorschlägen für Maßnahmen zur Förderung bestimmter Tier- und Pflanzenarten, zur Lenkung des Besucherverkehrs, für die Durchführung der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und für Änderungen von Schutzzweck und -zielen sowie Grenzen von Schutzgebieten
    • e)
    • Erarbeiten von Hinweisen für weitere wissenschaftliche Untersuchungen (Monitoring), Folgeplanungen und Maßnahmen
    • f)
    • Kostenermittlung
    • g)
    • Abstimmen der Vorläufigen Fassung mit dem Auftraggeber
  • 4.
  • Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung
  • Darstellen des Pflege- und Entwicklungsplans in der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung in Text und Karte.

Anlage 9

(zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2) Besondere Leistungen zur Flächenplanung


Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden:

    1.
  • Rahmensetzende Pläne und Konzepte:
      a)
    • Leitbilder
    • b)
    • Entwicklungskonzepte
    • c)
    • Masterpläne
    • d)
    • Rahmenpläne
  • 2.
  • Städtebaulicher Entwurf:
      a)
    • Grundlagenermittlung
    • b)
    • Vorentwurf
    • c)
    • Entwurf
    Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.
  • 3.
  • Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:
      a)
    • Durchführen von Planungsaudits
    • b)
    • Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden
    • c)
    • Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen
    • d)
    • Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen
    • e)
    • Koordinieren von Planungsbeteiligten
    • f)
    • Moderation von Planungsverfahren
    • g)
    • Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter
    • h)
    • Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)
    • i)
    • Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter
    • j)
    • Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten
    • k)
    • Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung
  • 4.
  • Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:
      a)
    • Erstellen digitaler Geländemodelle
    • b)
    • Digitalisieren von Unterlagen
    • c)
    • Anpassen von Datenformaten
    • d)
    • Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen
    • e)
    • Strukturanalysen
    • f)
    • Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen
    • g)
    • Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur
    • h)
    • Befragungen und Interviews
    • i)
    • Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungen
    • j)
    • Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter
    • k)
    • Modelle
    • l)
    • Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Darstellungen, Videopräsentationen
  • 5.
  • Verfahrensbegleitende Leistungen:
      a)
    • Vorbereiten und Durchführen des Scopings
    • b)
    • Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren
    • c)
    • Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung
    • d)
    • Erarbeiten des Umweltberichtes
    • e)
    • Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen
    • f)
    • Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahren
    • g)
    • Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen
    • h)
    • Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen
    • i)
    • Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren
    • j)
    • Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen
    • k)
    • Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)
    • l)
    • Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen
    • m)
    • Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten
    • n)
    • Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis
    • o)
    • Erstellen der Verfahrensdokumentation
    • p)
    • Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners
    • q)
    • Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze
    • r)
    • Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
    • s)
    • Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen
    • t)
    • Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen
    • u)
    • Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch
    • v)
    • Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
    • w)
    • Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben
    • x)
    • Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen
    • y)
    • Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Maßnahmen
  • 6.
  • Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:
      a)
    • Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie
    • b)
    • Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)
    • c)
    • Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
    • d)
    • Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten
    • e)
    • Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen
    • f)
    • Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Genehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzu
    • g)
    • Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
    • h)
    • Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen
    • i)
    • Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen
    • j)
    • Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung
    • k)
    • Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften
    • l)
    • Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.

Anlage 10

(zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten


10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
    a)
  • Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • b)
  • Ortsbesichtigung
  • c)
  • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • d)
  • Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Bedarfsplanung
  • Bedarfsermittlung
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Aufstellen eines Raumprogramms
  • Standortanalyse
  • Mitwirken bei Grundstücks- und Objektauswahl, -beschaffung und -übertragung
  • Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
  • Bestandsaufnahme
  • technische Substanzerkundung
  • Betriebsplanung
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • Machbarkeitsstudie
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Projektstrukturplanung
  • Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
    a)
  • Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • b)
  • Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  • c)
  • Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  • d)
  • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
    (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  • e)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • f)
  • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • g)
  • Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • h)
  • Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
  • i)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Aufstellen eines Katalogs für die Planung und Abwicklung der Programmziele
  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
  • Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
  • Durchführen des Zertifizierungssystems
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung
  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von besonderen Präsentationshilfen, die für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, zum Beispiel
    • Präsentationsmodelle
    • Perspektivische Darstellungen
    • Bewegte Darstellung/Animation
    • Farb- und Materialcollagen
    • digitales Geländemodell
  • 3-D oder 4-D Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)
  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
  • Fortschreiben des Projektstrukturplanes
  • Aufstellen von Raumbüchern
  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    a)
  • Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
    (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
    Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
  • b)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • c)
  • Objektbeschreibung
  • d)
  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • e)
  • Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  • f)
  • Fortschreiben des Terminplans
  • g)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
  • Fortschreiben von Raumbüchern
LPH 4 Genehmigungsplanung
    a)
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b)
  • Einreichen der Vorlagen
  • c)
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
LPH 5 Ausführungsplanung
    a)
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
    b)
  • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  • c)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • d)
  • Fortschreiben des Terminplans
  • e)
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  • f)
  • Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogrammx)
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanungx
  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
    a)
  • Aufstellen eines Vergabeterminplans
  • b)
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • c)
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  • e)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • f)
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibungx
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
x Diese Besondere Leistung wird bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise zur Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
    a)
  • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  • b)
  • Einholen von Angeboten
  • c)
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • d)
  • Führen von Bietergesprächen
  • e)
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • f)
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • g)
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
  • h)
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
  • Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
  • Fachliche Vorbereitung und Mitwirken bei Nachprüfungsverfahren
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegelx
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen
x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
    a)
  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • b)
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • c)
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  • e)
  • Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
  • f)
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • g)
  • Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  • h)
  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  • i)
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • j)
  • Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  • k)
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • l)
  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • m)
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • n)
  • Übergabe des Objekts
  • o)
  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • p)
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
LPH 9 Objektbetreuung
    a)
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b)
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
    c)
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation,
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehungen nach Übergabe
  • Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte
  • Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

10.2 Objektliste Gebäude

Nachstehende Gebäude werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet.

Objektliste GebäudeHonorarzone
IIIIIIIVV
Wohnen
– Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzungx
– Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungenx
– Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweisexx
– Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stättenxx
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
– Offene Pausen-, Spielhallenx
– Studentenhäuserxx
– Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulenx
– Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademienx
– Hörsaal-, Kongresszentrenx
– Labor- oder Institutsgebäudexx
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
– Büro-, Verwaltungsgebäudexx
– Wirtschaftsgebäude, Bauhöfexx
– Parlaments-, Gerichtsgebäudex
– Bauten für den Strafvollzugxx
– Feuerwachen, Rettungsstationenxx
– Sparkassen- oder Bankfilialenxx
– Büchereien, Bibliotheken, Archivexx
Gesundheit/Betreuung
– Liege- oder Wandelhallenx
– Kindergärten, Kinderhortex
– Jugendzentren, Jugendfreizeitstättenx
– Betreuungseinrichtungen, Altentagesstättenx
– Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen,xx
– Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorienxx
– Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesungxx
– Hilfskrankenhäuserx
– Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmungx
– Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätsklinikenx
Handel und Verkauf/Gastgewerbe
– Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioskex
– Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallenxx
– Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensenxx
– Großküchen, mit oder ohne Speiseräumex
– Pensionen, Hotelsxx
Freizeit/Sport
– Einfache Tribünenbautenx
– Bootshäuserx
– Turn- oder Sportgebäudexx
– Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstättenxx
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft
– Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, Einstellhallenx
– Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagenxxx
– Gewächshäuser für die Produktionx
– Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstättenx
– Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuserx
– Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industriexxx
– Produktionsgebäude der Industriexxx
Infrastruktur
– Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, Carportsx
– Einfache Garagenbautenx
– Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsartenxx
– Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittelx
– Flughäfenxx
– Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerkexx
Kultur-/Sakralbauten
– Pavillons für kulturelle Zweckexx
– Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchenx
– Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zweckex
– Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuserxx
– Museenxx
– Theater-, Opern-, Konzertgebäudexx
– Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehenxx

10.3 Objektliste Innenräume

Nachstehende Innenräume werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Objektliste InnenräumeHonorarzone
IIIIIIIVV
– Einfachste Innenräume für vorübergehende Nutzung ohne oder mit einfachsten seriellen Einrichtungsgegenständenx
– Innenräume mit geringer Planungsanforderung, unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen einfacher Qualität, ohne technische Ausstattungx
– Innenräume mit durchschnittlicher Planungsanforderung, zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen oder mit durchschnittlicher technischer Ausstattungx
– Innenräume mit hohen Planungsanforderungen, unter Mitverwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener Qualität oder gehobener technischer Ausstattungx
– Innenräume mit sehr hohen Planungsanforderungen, unter Verwendung von aufwendiger Einrichtung oder Ausstattung oder umfangreicher technischer Ausstattungx
Wohnen
– Einfachste Räume ohne Einrichtung oder für vorübergehende Nutzungx
– Einfache Wohnräume mit geringen Anforderungen an Gestaltung oder Ausstattungx
– Wohnräume mit durchschnittlichen Anforderungen, serielle Einbauküchenx
– Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften oder Heimenx
– Wohnräume gehobener Anforderungen, individuell geplante Küchen und Bäderx
– Dachgeschoßausbauten, Wintergärtenx
– Individuelle Wohnräume in anspruchsvoller Gestaltung mit aufwendiger Einrichtung, Ausstattung und technischer Ausrüstungx
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
– Einfache offene Hallenx
– Lager- oder Nebenräume mit einfacher Einrichtung oder Ausstattungx
– Gruppenräume zum Beispiel in Kindergärten, Kinderhorten, Jugendzentren, Jugendherbergen, Jugendheimenxx
– Klassenzimmer, Hörsäle, Seminarräume, Büchereien, Mensenxx
– Aulen, Bildungszentren, Bibliotheken, Labore, Lehrküchen mit oder ohne Speise- oder Aufenthaltsräume, Fachunterrichtsräume mit technischer Ausstattungx
– Kongress-, Konferenz-, Seminar-, Tagungsbereiche mit individuellem Ausbau und Einrichtung und umfangreicher technischer Ausstattungx
– Räume wissenschaftlicher Forschung mit hohen Ansprüchen und technischer Ausrüstungx
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
– Innere Verkehrsflächenx
– Post-, Kopier-, Putz- oder sonstige Nebenräume ohne baukonstruktive Einbautenx
– Büro-, Verwaltungs-, Aufenthaltsräume mit durchschnittlichen Anforderungen, Treppenhäuser, Wartehallen, Teeküchenx
– Räume für sanitäre Anlagen, Werkräume, Wirtschaftsräume, Technikräumex
– Eingangshallen, Sitzungs- oder Besprechungsräume, Kantinen, Sozialräumexx
– Kundenzentren, -ausstellungen, -präsentationenxx
– Versammlungs-, Konferenzbereiche, Gerichtssäle, Arbeitsbereiche von Führungskräften mit individueller Gestaltung oder Einrichtung oder gehobener technischer Ausstattungx
– Geschäfts-, Versammlungs- oder Konferenzräume mit anspruchsvollem Ausbau oder anspruchsvoller Einrichtung, aufwendiger Ausstattung oder sehr hohen technischen Anforderungenx
Gesundheit/Betreuung
– Offene Spiel- oder Wandelhallenx
– Einfache Ruhe- oder Nebenräumex
– Sprech-, Betreuungs-, Patienten-, Heimzimmer oder Sozialräume mit durchschnittlichen Anforderungen ohne medizintechnische Ausrüstungx
– Behandlungs- oder Betreuungsbereiche mit medizintechnischer Ausrüstung oder Einrichtung in Kranken-, Therapie-, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Arztpraxenx
– Operations-, Kreißsäle, Röntgenräumexx
Handel/Gastgewerbe
– Verkaufsstände für vorübergehende Nutzungx
– Kioske, Verkaufslager, Nebenräume mit einfacher Einrichtung und Ausstattungx
– Durchschnittliche Laden- oder Gasträume, Einkaufsbereiche, Schnellgaststättenx
– Fachgeschäfte, Boutiquen, Showrooms, Lichtspieltheater, Großküchenx
– Messestände, bei Verwendung von System- oder Modulbauteilenx
– Individuelle Messeständex
– Gasträume, Sanitärbereiche gehobener Gestaltung, zum Beispiel in Restaurants, Bars, Weinstuben, Cafés, Clubräumenx
– Gast- oder Sanitärbereiche zum Beispiel in Pensionen oder Hotels mit durchschnittlichen Anforderungen oder Einrichtungen oder Ausstattungenx
– Gast-, Informations- oder Unterhaltungsbereiche in Hotels mit individueller Gestaltung oder Möblierung oder gehobener Einrichtung oder technischer Ausstattungx
Freizeit/Sport
– Neben- oder Wirtschafträume in Sportanlagen oder Schwimmbädernx
– Schwimmbäder, Fitness-, Wellness- oder Saunaanlagen, Großsportstättenxx
– Sport-, Mehrzweck- oder Stadthallen, Gymnastikräume, Tanzschulenxx
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft/Verkehr
– Einfache Hallen oder Werkstätten ohne fachspezifische Einrichtung, Pavillonsx
– Landwirtschaftliche Betriebsbereichexx
– Gewerbebereiche, Werkstätten mit technischer oder maschineller Einrichtungxx
– Umfassende Fabrikations- oder Produktionsanlagenx
– Räume in Tiefgaragen, Unterführungenx
– Gast- oder Betriebsbereiche in Flughäfen, Bahnhöfenxx
Kultur-/Sakralbauten
– Kultur- oder Sakralbereiche, Kirchenräumexx
– Individuell gestaltete Ausstellungs-, Museums- oder Theaterbereichexx
– Konzert- oder Theatersäle, Studioräume für Rundfunk, Fernsehen oder Theaterx

Anlage 11

(zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste



11.1 Leistungsbild Freianlagen

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
    a)
  • Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen
  • b)
  • Ortsbesichtigung
  • c)
  • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • d)
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
  • Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen
  • Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen
  • Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
    a)
  • Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • b)
  • Abstimmen der Zielvorstellungen
  • c)
  • Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem
  • d)
  • Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel
    • der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
    • der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,
    • der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,
    • Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,
    • Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e)
  • Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf
  • f)
  • Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • g)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
  • Umweltfolgenabschätzung
  • Bestandsaufnahme, Vermessung
  • Fotodokumentationen
  • Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren
  • Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
    a)
  • Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
    Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
  • Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
  • Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
    b)
  • Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
  • c)
  • Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere
    • zur Bepflanzung,
    • zu Materialien und Ausstattungen,
    • zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
    • zum terminlichen Ablauf
  • d)
  • Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
  • e)
  • Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
  • f)
  • Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • g)
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
  • Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
  • Mieter- oder Nutzerbefragungen
  • Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
  • Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
  • Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
  • Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)
  • Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
  • Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
LPH 4 Genehmigungsplanung
    a)
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • b)
  • Einreichen der Vorlagen
  • c)
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
  • Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
  • Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung
  • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
  • Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen
  • Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke
  • Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung
LPH 5 Ausführungsplanung
    a)
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  • b)
  • Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50
  • c)
  • Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • d)
  • Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere
    • zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
    • zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
    • zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
    • zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
    e)
  • Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
  • f)
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
  • Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
    a)
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
  • b)
  • Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
  • c)
  • Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  • e)
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • f)
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • g)
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche
  • Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
    a)
  • Einholen von Angeboten
  • b)
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • c)
  • Führen von Bietergesprächen
  • d)
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • e)
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  • f)
  • Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • g)
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
    a)
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • b)
  • Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
  • c)
  • Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • d)
  • Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  • e)
  • Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses
  • f)
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • g)
  • Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen
  • h)
  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  • i)
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • j)
  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • k)
  • Übergabe des Objekts
  • l)
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • m)
  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • n)
  • Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen
  • o)
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • p)
  • Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  • q)
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers
  • fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren
  • Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung
  • Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
LPH 9 Objektbetreuung
    a)
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b)
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • c)
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
  • Überwachen von Wartungsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

11.2 Objektliste Freianlagen

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

ObjekteHonorarzone
IIIIIIIVV
In der freien Landschaft
– einfache Geländegestaltungx
– Einsaaten in der freien Landschaftx
– Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungenxx
– Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen
Anforderungen (Kompensationserfordernissen)
x
– Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionx
– Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltungx
– Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
– Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungenx
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder
durchschnittlichen Anforderungen
xx
In Stadt- und Ortslagen
– Grünverbindungen ohne besondere Ausstattungx
– innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattungx
– Freizeitparks und Parkanlagenx
– Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungenxx
– Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändernxx
– Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebietex
– Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchenxx
Gebäudebegrünung
– Terrassen- und Dachgärtenx
– Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
– Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
– Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
Spiel- und Sportanlagen
– Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattungxx
– Spielwiesenx
– Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
– Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstreckenx
– Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag
oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelag
xx
– Spielplätzex
– Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadienxx
– Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder
in stark reliefiertem Geländeumfeld
xx
– Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteichexx
– Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebotx
Sonderanlagen
– Freilichtbühnenx
– Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagenxx
Objekte
– Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
– Zoologische und botanische Gärtenx
– Lärmschutzeinrichtungenx
– Garten- und Hallenschauenx
– Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmalex
Sonstige Freianlagen
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattungx
– Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
– Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensitätxx

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