Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Vom
10.7.2013
Zuletzt geändert am
22.3.2023
§ 13
Interpolation
Zwischenstufen der in den Honorartafeln angegebenen anrechenbaren Kosten und Flächen oder Verrechnungseinheiten sind durch lineare Interpolation zu ermitteln.