BBhV

Bundesbeihilfeverordnung

Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

Vom 13.2.2009

Zuletzt geändert am 14.10.2025

Anlage 14

(zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko


Abschnitt 1


Universitäre Zenten


Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko nach § 41 Absatz 3 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden:

    1.
  • Berlin
  • Charité – Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum
  • 2.
  • Dresden
  • Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden
  • Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • 3.
  • Düsseldorf
  • Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum
  • 4.
  • Erlangen
  • Universitätsklinikum Erlangen
  • Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum
  • 5.
  • Frankfurt
  • Universitätsklinikum Frankfurt
  • Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • 6.
  • Freiburg
  • Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg
  • 7.
  • Göttingen
  • Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum
  • 8.
  • Greifswald
  • Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald
  • 9.
  • Halle
  • Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie
  • 10.
  • Hamburg
  • Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie
  • Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
  • 11.
  • Hannover
  • Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover
  • 12.
  • Heidelberg
  • Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg
  • 13.
  • Kiel
  • Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
  • 14.
  • Köln
  • Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs
  • 15.
  • Leipzig
  • Institut für Humangenetik der Universität Leipzig
  • Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs
  • 16.
  • Lübeck
  • Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs
  • 17.
  • Mainz
  • Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit
  • 18.
  • München
  • Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern
  • Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar
  • 19.
  • Münster
  • Institut für Humangenetik der Universität Münster
  • 20.
  • Regensburg
  • Institut für Humangenetik, Universität Regensburg
  • 21.
  • Tübingen
  • Universität Tübingen, Institut für Humangenetik
  • 22.
  • Ulm
  • Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm
  • 23.
  • Würzburg
  • Institut für Humangenetik der Universität Würzburg.

Abschnitt 2


Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogrammes


Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:

    1.
  • Risikofeststellung, Aufklärung und interdisziplinäre Beratung
      a)
    • 900 Euro pro Familie für eine einmalige Risikofeststellung mit einer Aufklärung sowie einer interdisziplinären Erstberatung, einer Stammbaumerfassung und der Mitteilung des Genbefundes; die Pauschale umfasst auch die Beratung weiterer Familienmitglieder,
    • b)
    • bei Aufklärung zur diagnostischen genetischen Untersuchung durch einen Kooperationspartner der in Abschnitt 1 dieser Anlage genannten Zentren
        aa)
      • 400 Euro, sofern keine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum mehr erfolgt, oder
      • bb)
      • 600 Euro, sofern noch eine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum erfolgt,
    • c)
    • 113 Euro einmalig für ein Entscheidungscoaching für BRCA1/2-Mutationträgerinnen durch spezialisiert Pflegende.
  • 2.
  • Genetische Untersuchung
      a)
    • 3 500 Euro für eine genetische Untersuchung bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall); die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt; dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden,
    • b)
    • 250 Euro für einen prädiktiven Gentest; ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat; eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche oder elektronische ärztliche Stellungnahme zu attestieren; die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson werden der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet, oder
    • c)
    • sofern ratsuchende Personen bis zum Jahr 2015 getestet wurden,
        aa)
      • 2 600 Euro bei einer erneuten Genpanel-Untersuchung zur Komplettierung der Indextestung oder
      • bb)
      • 920 Euro für eine bioinformatorische Auswertung bei Vorliegen von Daten aus einer Komplementärdiagnostik.
    Aufwendungen nach Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nicht nebeneinander beihilfefähig.
  • 3.
  • Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen
      a)
    • 672,80 Euro jährlich für intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen oder
    • b)
    • einmalig 672,80 Euro, sofern wegen des Wegfalls des erhöhten Risikos bei Nichterkrankten die intensivierte Früherkennung beendet wird und im entsprechenden Kalenderjahr noch keine Pauschale nach Buchstabe a erstattet wurde.