BBhV

Bundesbeihilfeverordnung

Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

Vom 13.2.2009 (BGBl. I S. 326)

Zuletzt geändert am 6.3.2024 (BGBl. I S. Nr. 92)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Regelungsgegenstand
Kapitel 2
Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1
Ambulante Leistungen
§ 12Ärztliche Leistungen
Abschnitt 2
Sonstige Aufwendungen
§ 22Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte
Abschnitt 3
Rehabilitation
§ 34Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
Kapitel 4
Aufwendungen in anderen Fällen
§ 41Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
Kapitel 5
Umfang der Beihilfe
§ 46Bemessung der Beihilfe
Kapitel 6
Verfahren und Zuständigkeit
§ 51Bewilligungsverfahren
Kapitel 7
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58Übergangsvorschriften

Anlage 13

(zu § 41 Absatz 1 Satz 3) Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen



1Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
1.1Telemedizinische Betreuung (Telemonitoring) bei chronischer Herzinsuffizienz
1.2Früherkennungsuntersuchungen
1.2.1U 10 bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das neunte Lebensjahr vollendet haben
1.2.2U 11 bei Personen, die das neunte, aber noch nicht das elfte Lebensjahr vollendet haben
1.2.3J 2 bei Personen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben
2Schutzimpfungen
2.1Frühsommer-Meningoenzephalitis-(FSME-)Schutzimpfungen ohne Einschränkungen
2.2Grippeschutzimpfungen ohne Einschränkungen

Anlage 14

(zu § 41 Absatz 3) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko


Abschnitt 1


Universitäre Zenten


Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko nach § 41 Absatz 3 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (FBREK) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden:

    1.
  • Berlin
  • Charité – Universitätszentrum Berlin, Brustzentrum
  • 2.
  • Dresden
  • Medizinische Fakultät der Technischen Universität Dresden
  • Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • 3.
  • Düsseldorf
  • Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum
  • 4.
  • Erlangen
  • Universitätsklinikum Erlangen
  • Familiäres Brust- und Eierstockkrebszentrum
  • 5.
  • Frankfurt
  • Universitätsklinikum Frankfurt
  • Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • 6.
  • Freiburg
  • Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Freiburg
  • 7.
  • Göttingen
  • Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum
  • 8.
  • Greifswald
  • Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Greifswald
  • 9.
  • Halle
  • Universitätsklinikum Halle, Klinik und Poliklinik für Gynäkologie
  • 10.
  • Hamburg
  • Brustzentrum Klinik und Poliklinik für Gynäkologie
  • Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
  • 11.
  • Hannover
  • Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover
  • 12.
  • Heidelberg
  • Institut für Humangenetik der Universität Heidelberg
  • 13.
  • Kiel
  • Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
  • 14.
  • Köln
  • Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs
  • 15.
  • Leipzig
  • Institut für Humangenetik der Universität Leipzig
  • Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs
  • 16.
  • Lübeck
  • Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs
  • 17.
  • Mainz
  • Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universitätsmedizin Mainz, Institut für Humangenetik und Klinik für Frauengesundheit
  • 18.
  • München
  • Universitätsfrauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München-Großhadern
  • Universitätsfrauenklinik der Technischen Universität München am Klinikum rechts der Isar
  • 19.
  • Münster
  • Institut für Humangenetik der Universität Münster
  • 20.
  • Regensburg
  • Institut für Humangenetik, Universität Regensburg
  • 21.
  • Tübingen
  • Universität Tübingen, Institut für Humangenetik
  • 22.
  • Ulm
  • Frauenklinik und Poliklinik der Universität Ulm
  • 23.
  • Würzburg
  • Institut für Humangenetik der Universität Würzburg.

Abschnitt 2


Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogrammes


Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:

    1.
  • Risikofeststellung, Aufklärung und interdisziplinäre Beratung
      a)
    • 900 Euro pro Familie für eine einmalige Risikofeststellung mit einer Aufklärung sowie einer interdisziplinären Erstberatung, einer Stammbaumerfassung und der Mitteilung des Genbefundes; die Pauschale umfasst auch die Beratung weiterer Familienmitglieder,
    • b)
    • bei Aufklärung zur diagnostischen genetischen Untersuchung durch einen Kooperationspartner der in Abschnitt 1 dieser Anlage genannten Zentren
        aa)
      • 400 Euro, sofern keine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum mehr erfolgt, oder
      • bb)
      • 600 Euro, sofern noch eine Anschlussbetreuung im kooperierenden FBREK-Zentrum erfolgt,
    • c)
    • 113 Euro einmalig für ein Entscheidungscoaching für BRCA1/2-Mutationträgerinnen durch spezialisiert Pflegende.
  • 2.
  • Genetische Untersuchung
      a)
    • 3 500 Euro für eine genetische Untersuchung bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall); die genetische Analyse wird bei den Indexfällen durchgeführt; dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest, dessen Kosten der erkrankten Person zugerechnet werden,
    • b)
    • 250 Euro für einen prädiktiven Gentest; ein prädiktiver Gentest liegt vor, wenn sich aus dem Test keine Therapieoptionen für die Indexperson mehr ableiten lassen, die genetische Analyse also keinen diagnostischen Charakter hat; eine solche Situation ist gesondert durch eine schriftliche oder elektronische ärztliche Stellungnahme zu attestieren; die Kosten einer sich als prädiktiver Gentest darstellenden genetischen Analyse der Indexperson werden der gesunden ratsuchenden Person zugerechnet, oder
    • c)
    • sofern ratsuchende Personen bis zum Jahr 2015 getestet wurden,
        aa)
      • 2 600 Euro bei einer erneuten Genpanel-Untersuchung zur Komplettierung der Indextestung oder
      • bb)
      • 920 Euro für eine bioinformatorische Auswertung bei Vorliegen von Daten aus einer Komplementärdiagnostik.
    Aufwendungen nach Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nicht nebeneinander beihilfefähig.
  • 3.
  • Intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen
      a)
    • 672,80 Euro jährlich für intensivierte Früherkennungs- und Nachsorgemaßnahmen oder
    • b)
    • einmalig 672,80 Euro, sofern wegen des Wegfalls des erhöhten Risikos bei Nichterkrankten die intensivierte Früherkennung beendet wird und im entsprechenden Kalenderjahr noch keine Pauschale nach Buchstabe a erstattet wurde.

Anlage 14a

(weggefallen)

Anlage 15

(zu § 41 Absatz 4) Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko


Abschnitt 1


Universitäre Zentren


Aufwendungen für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko nach § 41 Absatz 4 sind beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem der folgenden im Deutschen Konsortium Familiärer Darmkrebs (Hereditäres Nicht-Polypöses Colorektales Carcinom – HNPCC) zusammengeschlossenen universitären Zentren durchgeführt werden:

    1.
  • Berlin
  • Gastroenterologie, Rheumatologie und Infektiologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin
  • Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Hepatologie und Gastroenterologie der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Charité Mitte
  • 2.
  • Bochum
  • Medizinische Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, Knappschaftskrankenhaus
  • 3.
  • Bonn
  • Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Bonn, Biomedizinisches Zentrum
  • 4.
  • Dresden
  • Institut für Klinische Genetik des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden, Abteilung Chirurgische Forschung
  • 5.
  • Düsseldorf
  • Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Düsseldorf
  • 6.
  • Halle (Saale)
  • Universitätsklinikum Halle (Saale)
  • 7.
  • Hamburg
  • II. Medizinische Klinik und Poliklinik des Universitätsklinikums Hamburg
  • 8.
  • Hannover
  • Institut für Humangenetik der Medizinischen Hochschule Hannover
  • 9.
  • Heidelberg
  • Pathologisches Institut des Universitätsklinikums Heidelberg, Abteilung für Angewandte Tumorbiologie
  • 10.
  • Leipzig
  • Klinik und Poliklinik für Onkologie, Gastroenterologie, Hepatologie, Pneumologie und Infektiologie des Universitätsklinikums Leipzig
  • 11.
  • Lübeck
  • Institut für Pathologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
  • 12.
  • Magdeburg
  • Medizinische Fakultät der Universitätsklinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie der Otto-von-Guericke–Universität Magdeburg
  • 13.
  • München
  • Medizinische Klinik und Poliklinik IV der Ludwig-Maximilians-Universität München, Campus Innenstadt
  • Medizinisch-Genetisches Zentrum
  • 14.
  • Münster
  • Institut für Humangenetik des Universitätsklinikums Münster
  • 15.
  • Tübingen
  • Institut für Medizinische Genetik und angewandte Genomik des Universitätsklinikums Tübingen
  • 16.
  • Ulm
  • Klinik für Innere Medizin I des Universitätsklinikums Ulm.

Abschnitt 2


Maßnahmen im Rahmen des Früherkennungsprogrammes


Beihilfefähig sind Aufwendungen für die Maßnahmen des Früherkennungsprogrammes in Höhe der nachstehenden Pauschalen:

    1.
  • Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
      a)
    • einmalig 600 Euro für die erstmalige Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung einschließlich Erhebung des Familienbefundes und Organisation der diagnostischen Abklärung unter der Voraussetzung, dass die revidierten Bethesda-Kriterien in der Familie der ratsuchenden Person erfüllt sind,
    • b)
    • 300 Euro für jede weitere Beratung einer Person, in deren Familie bereits das Lynch-Syndrom oder Polyposis-Syndrom bekannt ist.
  • 2.
  • Tumorgewebsdiagnostik
  • 500 Euro für die immunhistochemische Untersuchung am Tumorgewebe hinsichtlich der Expression der Mismatch-Reparatur-Gene MLH1, MSH2, MSH6 und PMS sowie gegebenenfalls die Mikrosatellitenanalyse und Testung auf somatische Mutationen im Tumorgewebe; ist die Analyse des Tumorgewebes negativ und das Ergebnis eindeutig, sind Aufwendungen für weitere Untersuchungen auf eine Mutation nicht beihilfefähig.
  • 3.
  • Genetische Analyse (Untersuchung auf Keimbahnmutation)
      a)
    • 3 500 Euro für eine genetische Analyse zur Mutationssuche auf eine bis dahin in der Familie nicht identifizierte Keimbahnmutation bei einer an Darmkrebs erkrankten Person (Indexfall) oder bei Vorliegen der Voraussetzungen bei einer ratsuchenden Person (Verdachtsfall), wenn die Einschlusskriterien und möglichst eine abgeschlossene Tumorgewebsdiagnostik, die auf das Vorliegen einer MMR-Mutation hinweist, vorliegen,
    • b)
    • 350 Euro für die prädiktive oder diagnostische Testung weiterer Personen auf eine in der Familie bekannte Genmutation.
  • 4.
  • Früherkennungsmaßnahmen
  • 540 Euro für eine jährliche endoskopische Untersuchung des Magendarmtraktes einschließlich Biopsien, Polypektomien und Videoendoskopien unter den Voraussetzungen, dass ein Lynch- oder ein Polyposis-Syndrom vorliegt.

Anlage 16

(zu § 51a Absatz 2)

(nicht wiedergegeben)

(nicht wiedergegeben)

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