MWStVO

Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Vom 23.3.2011

Zuletzt geändert am 11.3.2025

Art. 60

1Die Beträge in den Mehrwertsteuererklärungen im Rahmen der Sonderregelungen werden nicht auf die nächste volle Einheit auf- oder abgerundet. 2Es wird jeweils der genaue Mehrwertsteuerbetrag angegeben und abgeführt.