MWStVO

Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Vom 23.3.2011

Zuletzt geändert am 11.3.2025

Art. 9

1Der Verkauf einer Option, der in den Anwendungsbereich von Artikel 135 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie 2006/112/EG fällt, ist eine Dienstleistung im Sinne von Artikel 24 Absatz 1 der genannten Richtlinie. 2Diese Dienstleistung ist von den der Option zugrunde liegenden Umsätzen zu unterscheiden.