MWStVO

Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

Vom 23.3.2011

Zuletzt geändert am 11.3.2025

Unterabschnitt 5
Dienstleistungen, die unter die Allgemeinen Bestimmungen fallen

Art. 26

Die Erteilung des Rechts zur Fernsehübertragung von Fußballspielen durch Organisationen an Steuerpflichtige fällt unter Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG.