Vom 16.8.1961
Neugefasst am 4.11.1975
Zuletzt geändert am 23.10.2024
Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.