StBerG

Steuerberatungsgesetz

Vom 16.8.1961

Neugefasst am 4.11.1975

Zuletzt geändert am 22.12.2025

§ 114

Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens

Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht.