Vom 16.8.1961
Neugefasst am 4.11.1975
Zuletzt geändert am 17.1.2024
1Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. 2Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 3Die Satzung und deren Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.