StBerG

Steuerberatungsgesetz

Vom 16.8.1961

Neugefasst am 4.11.1975

Zuletzt geändert am 22.12.2025

§ 78

Satzung

1Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. 2Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 3Die Satzung und deren Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.