StBerG

Steuerberatungsgesetz

Vom 16.8.1961 (BGBl. I S. 1301)

Neugefasst am 4.11.1975 (BGBl. I S. 2735)

Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 323)

Erster Teil
Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Erster Abschnitt
Ausübung der Hilfe in Steuersachen
Erster Unterabschnitt
Anwendungsbereich
§ 1Anwendungsbereich
Zweiter Unterabschnitt
Befugnis
§ 2Geschäftsmäßige Hilfeleistung
Vierter Unterabschnitt
Sonstige Vorschriften
§ 8Werbung
Zweiter Abschnitt
Lohnsteuerhilfevereine
Erster Unterabschnitt
Aufgaben
§ 13Zweck und Tätigkeitsbereich
Dritter Unterabschnitt
Pflichten
§ 21Aufzeichnungspflicht
Vierter Unterabschnitt
Aufsicht
§ 27Aufsichtsbehörde
Zweiter Teil
Steuerberaterordnung
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 32Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
Dritter Unterabschnitt
Berufsausübungsgesellschaften
§ 49Berufsausübungsgesellschaften
Dritter Abschnitt
Rechte und Pflichten
§ 56(weggefallen)
Vierter Abschnitt
Organisation des Berufs
§ 73Steuerberaterkammer
Fünfter Abschnitt
Berufsgerichtsbarkeit
Erster Unterabschnitt
Die berufsgerichtliche Ahndung von Pflichtverletzungen
§ 89Ahndung einer Pflichtverletzung
Dritter Unterabschnitt
Verfahrensvorschriften
Erster Teilabschnitt
Allgemeines
§ 105Vorschriften für das Verfahren
Zweiter Teilabschnitt
Das Verfahren im ersten Rechtszug
§ 112Örtliche Zuständigkeit
Dritter Teilabschnitt
Rechtsmittel
§ 126Beschwerde
Vierter Teilabschnitt
Die Sicherung von Beweisen
§ 132Anordnung der Beweissicherung
Fünfter Teilabschnitt
Das Berufs- und Vertretungsverbot
§ 134Voraussetzung des Verbots
Vierter Unterabschnitt
Die Kosten in dem berufsgerichtlichen und in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten. Die Tilgung.
§ 146Gerichtskosten
Fünfter Unterabschnitt
Für die Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
§ 153
Sechster Abschnitt
Übergangsvorschriften
§ 154Bestehende Gesellschaften
Dritter Teil
Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
Erster Abschnitt
Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen
§ 159Zwangsmittel
Zweiter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten
§ 160Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

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