HRV

Handelsregisterverordnung

Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters

Vom 12.8.1937 (RMBl S. 515)

Zuletzt geändert am 22.2.2023 (BGBl. I S. Nr. 51)

I.
Einrichtung des Handelsregisters, Örtliche und sachliche Zuständigkeit
§ 1Zuständigkeit des Amtsgerichts
II.
Führung des Handelsregisters
§ 12Form der Eintragungen
III.
Verfahren bei Anmeldung, Eintragung und Registerbekanntmachungen
§ 23
IV.
Sondervorschriften für die Abteilungen A und B
§ 39
IVa.
Vorschriften für das elektronisch geführte Handelsregister
1.
Einrichtung des elektronisch geführten Handelsregisters
§ 47Grundsatz
2.
Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts
§ 51Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts durch Umschreibung
3.
Automatisierter Abruf von Daten
§ 52Umfang des automatisierten Datenabrufs
4.
Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen
§ 54Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen

Anlage 6

(zu § 50 Abs. 1)


Handelsregister des AmtsgerichtsAbteilung ANummer der Firma: HR A
Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts
1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:
2.a)Firma:
b)Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift Zweigniederlassungen:
c)Gegenstand des Unternehmens: 1)
3.a)Allgemeine Vertretungsregelung:
b)Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
4.Prokura:
5.a)Rechtsform, Beginn und Satzung:
b)Sonstige Rechtsverhältnisse:
c)Kommanditisten, Mitglieder 2):
6.Tag der letzten Eintragung:

-----
    1)
  • Die Anmeldung des Unternehmensgegenstandes ist nur bei der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung und juristischen Personen zwingend.
  • 2)
  • Mitglieder sind hier solche der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung.
Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Anlage 7

(zu § 50 Abs. 1)


Handelsregister des AmtsgerichtsAbteilung BNummer der Firma: HR B
Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts
1.Anzahl der bisherigen Eintragungen:
2.a)Firma:
b)Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person Zweigniederlassungen:
c)Gegenstand des Unternehmens:
3.Grund- oder Stammkapital:
4.a)Allgemeine Vertretungsregelung:
b)Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
5.Prokura:
6.a)Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag:
b)Sonstige Rechtsverhältnisse:
7.Tag der letzten Eintragung:

-----
Anmerkung: Die beiden Kopfzeilen müssen beim Abruf der Registerdaten auf dem Bildschirm stets sichtbar sein.

Anlage 8

(weggefallen)

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