HRV

Handelsregisterverordnung

Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters

Vom 12.8.1937 (RMBl S. 515)

Zuletzt geändert am 22.2.2023 (BGBl. I S. Nr. 51)

I.
Einrichtung des Handelsregisters, Örtliche und sachliche Zuständigkeit
§ 1Zuständigkeit des Amtsgerichts
II.
Führung des Handelsregisters
§ 12Form der Eintragungen
III.
Verfahren bei Anmeldung, Eintragung und Registerbekanntmachungen
§ 23
IV.
Sondervorschriften für die Abteilungen A und B
§ 39
IVa.
Vorschriften für das elektronisch geführte Handelsregister
1.
Einrichtung des elektronisch geführten Handelsregisters
§ 47Grundsatz
2.
Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts
§ 51Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts durch Umschreibung
3.
Automatisierter Abruf von Daten
§ 52Umfang des automatisierten Datenabrufs
4.
Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen
§ 54Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen

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