HRV

Handelsregisterverordnung

Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters

Vom 12.8.1937

Zuletzt geändert am 22.2.2023

IV.
Sondervorschriften für die Abteilungen A und B

§ 39

Die Abteilungen A und B werden in getrennten Registern nach den beigegebenen Mustern geführt.