AufenthV

Aufenthaltsverordnung

Vom 25.11.2004 (BGBl. I S. 2945)

Zuletzt geändert am 8.5.2024 (BGBl. I S. Nr. 152)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
Abschnitt 1
Passpflicht für Ausländer
§ 2Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters
Abschnitt 2
Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 15Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte
Unterabschnitt 2
Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise
§ 18Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose
Unterabschnitt 3
Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen
§ 23Befreiung für ziviles Flugpersonal
Abschnitt 3a
Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen
§ 38aVoraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen
Abschnitt 4
Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
§ 39Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
Abschnitt 5
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 42Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes
Kapitel 4
Ordnungsrechtliche Vorschriften
§ 55Ausweisersatz
Kapitel 5
Verfahrensvorschriften
Abschnitt 1
Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente
§ 58Vordruckmuster
Abschnitt 2
Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz
Unterabschnitt 1
Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
§ 61aFingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip
Unterabschnitt 2
Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen
§ 62Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden
Unterabschnitt 3
Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden
§ 71Übermittlungspflicht
Unterabschnitt 4
Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 Absatz 6, 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes
§ 76bTechnische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Kapitel 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 77Ordnungswidrigkeiten
Kapitel 7
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 79Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte

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