AufenthV

Aufenthaltsverordnung

Vom 25.11.2004

Zuletzt geändert am 8.5.2024

§ 32

Zustimmung der obersten Landesbehörde

Ein Visum bedarf nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde nach § 31, wenn die oberste Landesbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat.