AufenthV

Aufenthaltsverordnung

Vom 25.11.2004

Zuletzt geändert am 8.5.2024

§ 38e

Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

1Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht im Internet eine aktuelle Liste der Bezeichnungen und Anschriften der anerkannten Forschungseinrichtungen und über den Umstand der Abgabe oder des Endes der Wirksamkeit von Erklärungen nach § 18d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes. 2Die genaue Fundstelle der Liste gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Internetseite bekannt.