Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022
Vom 26.11.2019
Zuletzt geändert am 3.12.2020
Die Hilfsmerkmale nach den §§ 6, 10 Absatz 2, § 13 Absatz 2 und § 16 dürfen verwendet werden, um neue Merkmale zu Typ und Größe der Familie und des Haushalts zu generieren und zu speichern.