ZensG 2022

Zensusgesetz 2022

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022

Vom 26.11.2019

Zuletzt geändert am 3.12.2020

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 35

Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Die Kosten der Datenübermittlungen an das Statistische Bundesamt werden nicht erstattet.