SGB VII

7. Sozialgesetzbuch: Gesetzliche Unfallversicherung

Siebtes Sozialgesetzbuch — Gesetzliche Unfallversicherung

Vom 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254)

Zuletzt geändert am 23.10.2024 (BGBl. I S. Nr. 323)

Erstes Kapitel
Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
Erster Abschnitt
Aufgaben der Unfallversicherung
§ 1Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
Zweiter Abschnitt
Versicherter Personenkreis
§ 2Versicherung kraft Gesetzes
Dritter Abschnitt
Versicherungsfall
§ 7Begriff
Zweites Kapitel
Prävention
§ 14Grundsatz
Drittes Kapitel
Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
Erster Abschnitt
Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
Erster Unterabschnitt
Anspruch und Leistungsarten
§ 26Grundsatz
Dritter Unterabschnitt
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 35Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Vierter Unterabschnitt
Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
§ 39Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
Fünfter Unterabschnitt
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 44Pflege
Sechster Unterabschnitt
Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 45Voraussetzungen für das Verletztengeld
Siebter Unterabschnitt
Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
§ 53Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder
Achter Unterabschnitt
Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
§ 54Betriebs- und Haushaltshilfe
Zweiter Abschnitt
Renten, Beihilfen, Abfindungen
Erster Unterabschnitt
Renten an Versicherte
§ 56Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
Zweiter Unterabschnitt
Leistungen an Hinterbliebene
§ 63Leistungen bei Tod
Dritter Unterabschnitt
Beginn, Änderung und Ende von Renten
§ 72Beginn von Renten
Vierter Unterabschnitt
Abfindung
§ 75Abfindung mit einer Gesamtvergütung
Fünfter Unterabschnitt
Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
§ 80aVoraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit
Dritter Abschnitt
Jahresarbeitsverdienst
Erster Unterabschnitt
Allgemeines
§ 81Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
Zweiter Unterabschnitt
Erstmalige Festsetzung
§ 82Regelberechnung
Dritter Unterabschnitt
Neufestsetzung
§ 90Neufestsetzung nach Altersstufen
Vierter Unterabschnitt
Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen
§ 92Jahresarbeitsverdienst für Seeleute
Fünfter Unterabschnitt
Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen
§ 93Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen
Vierter Abschnitt
Mehrleistungen
§ 94Mehrleistungen
Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
§ 95Anpassung von Geldleistungen
Viertes Kapitel
Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
Erster Abschnitt
Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
§ 104Beschränkung der Haftung der Unternehmer
Zweiter Abschnitt
Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
§ 110Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
Fünftes Kapitel
Organisation
Erster Abschnitt
Unfallversicherungsträger
§ 114Unfallversicherungsträger
Zweiter Abschnitt
Zuständigkeit
Erster Unterabschnitt
Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 121Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Zweiter Unterabschnitt
Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
§ 123Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Dritter Unterabschnitt
Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
§ 125Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn
Vierter Unterabschnitt
Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
§ 130Örtliche Zuständigkeit
Dritter Abschnitt
Weitere Versicherungseinrichtungen
§ 140Haftpflicht- und Auslandsversicherung
Vierter Abschnitt
Dienstrecht
§ 144Dienstordnung
Sechstes Kapitel
Aufbringung der Mittel
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Erster Unterabschnitt
Beitragspflicht
§ 150Beitragspflichtige
Zweiter Unterabschnitt
Beitragshöhe
§ 152Umlage
Dritter Unterabschnitt
Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
§ 164Beitragsvorschüsse und Sicherheitsleistungen
Vierter Unterabschnitt
Umlageverfahren
§ 165Nachweise
Fünfter Unterabschnitt
Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
§ 171(weggefallen)
Sechster Unterabschnitt
Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
§ 173Zusammenlegung und Teilung der Last
Siebter Unterabschnitt
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 176Grundsatz
Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
§ 182Berechnungsgrundlagen
Dritter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
§ 185Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften
Erster Unterabschnitt
Berechnungsgrundsätze
§ 187Berechnungsgrundsätze
Zweiter Unterabschnitt
Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
§ 187aReduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Siebtes Kapitel
Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
Erster Abschnitt
Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern
§ 188Auskunftspflicht der Krankenkassen
Zweiter Abschnitt
Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
§ 191Unterstützungspflicht der Unternehmer
Achtes Kapitel
Datenschutz
Erster Abschnitt
Grundsätze
§ 199Verarbeitung von Daten durch die Unfallversicherungsträger
Neuntes Kapitel
Bußgeldvorschriften
§ 209Bußgeldvorschriften
Zehntes Kapitel
Übergangsrecht
§ 212Grundsatz
Elftes Kapitel
Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 222Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fünfter Unterabschnitt
Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

§ 80a

Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit

(1) 1 Versicherte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a und b haben abweichend von § 56 Abs. 1 Satz 1 Anspruch auf eine Rente, wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. 2 Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 30 vom Hundert gemindert ist. 3 § 56 Abs. 1 Satz 2 gilt mit der Maßgabe, dass die Vomhundertsätze zusammen wenigstens die Zahl 30 erreichen müssen.

(2) Für Versicherte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a wird eine Rente für die ersten 26 Wochen nach dem sich aus § 46 Abs. 1 ergebenden Zeitpunkt oder, wenn kein Anspruch auf Verletztengeld entstanden ist, für die ersten 26 Wochen nach Eintritt des Versicherungsfalls, nicht gezahlt.

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