Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
Vom 22.5.2013
Zuletzt geändert am 19.7.2023
Für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.