Abschnitt 2
Berechnung der Kompensationshöhe
§ 5
Kompensationsbetrag
Der Kompensationsbetrag wird berechnet, indem die folgenden Werte miteinander multipliziert werden:
1.
die maßgebliche Emissionsmenge nach § 6 und
2.
der für das Abrechnungsjahr maßgebliche Preis der Emissionszertifikate in Euro pro Tonne nach § 7.