Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Vom
8.8.2007
Neugefasst am
18.4.2018
Zuletzt geändert am
11.4.2024
Anlage 8
(zu § 12)
Muster
Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
1.
Angaben zum Tier:
Tierart:.....
Rasse: .....
Geschlecht:.....
Alter:.....
Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....
2.
Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer
Name, Adresse:
Registriernummer des Erzeugerbetriebs:
erklärt:
Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof ..... in ..... gebracht.
Das Tier
–
hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
–
ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.
Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en