Tier-LMHV

Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Vom 8.8.2007

Neugefasst am 18.4.2018

Zuletzt geändert am 11.4.2024

Anlage 8

(zu § 12) Muster



Begleitschein
zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

    1.
  • Angaben zum Tier:
  • Tierart:.....Rasse: .....Geschlecht:.....Alter:.....
    Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....


  • 2.
  • Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer
  • Name, Adresse:

  • Registriernummer des Erzeugerbetriebs:

  • erklärt:
  • Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof
    .....
    in ..... gebracht.

                       
  • Das Tier
    • hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
    • ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.
    • Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
    • ......
      ......
      (Ort, Datum)(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)


  • 3.
  • (weggefallen)

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