Tier-LMHV

Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Vom 8.8.2007 (BGBl. I S. 1816, 1828)

Neugefasst am 18.4.2018 (BGBl. I S. 480, 619, 1844)

Zuletzt geändert am 11.4.2024 (BGBl. I S. Nr. 129)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 1a
Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 2aHausschlachtungen
Abschnitt 2
Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
§ 3Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
Abschnitt 4
Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 9Zulassung von Betrieben
Abschnitt 5
Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 16Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
Abschnitt 6
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 23Straftaten
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 25(weggefallen)

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