SeeSchStrO

Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung

Vom 3.5.1971 (BGBl. I S. 641)

Neugefasst am 22.10.1998 (BGBl. I S. 3209; 1999 S. 193)

Zuletzt geändert am 18.9.2024 (BGBl. I S. Nr. 286)

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Geltungsbereich
Zweiter Abschnitt
Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 8Allgemeines
Dritter Abschnitt
Schallsignale der Fahrzeuge
§§ 19–20(weggefallen)
Vierter Abschnitt
Fahrregeln
§ 21Grundsätze
Fünfter Abschnitt
Ruhender Verkehr
§ 32Ankern
Siebenter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
§ 41Geltungsbereich
Achter Abschnitt
Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
§ 55Schifffahrtspolizei
Neunter Abschnitt
Bußgeld- und Schlußvorschriften
§ 61Ordnungswidrigkeiten

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