EMFV

Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder

Vom 15.11.2016

Zuletzt geändert am 30.4.2019

Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
Unterabschnitt 1
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; allgemeine Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder

§ 5

Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder

1Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt. 2Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 festgelegt.