Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
Unterabschnitt 1
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; allgemeine Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
§ 5
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder
1Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt.
2Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 festgelegt.