EMFV

Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder

Vom 15.11.2016 (BGBl. I S. 2531)

Zuletzt geändert am 30.4.2019 (BGBl. I S. 554)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung; Fachkundige Personen; Messungen, Berechnungen und Bewertungen
§ 3Gefährdungsbeurteilung
Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
Unterabschnitt 1
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; allgemeine Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
§ 5Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder
Unterabschnitt 3
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz
§ 10Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz
Unterabschnitt 4
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz
§ 15Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz
Unterabschnitt 5
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder bei medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren
§ 18Besondere Festlegungen für die Überschreitung von Expositionsgrenzwerten bei medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren
Abschnitt 4
Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 19Unterweisung der Beschäftigten
Abschnitt 5
Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 21Ausnahmen

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