Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen
Vom
25.7.2005
Zuletzt geändert am
27.7.2021
§ 8
Kalkulatorische Steuern
Im Rahmen der Ermittlung der Netzkosten kann die dem Netzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.