Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Vom
17.6.2008
Zuletzt geändert am
20.12.2023
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt das Statusrecht der Beamtinnen und Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.