ZTRV

Testamentsregister-Verordnung

Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters

Vom 11.7.2011

Zuletzt geändert am 25.6.2021

§ 11

Nacherfassungen

Wird festgestellt, dass eine verwahrte erbfolgerelevante Urkunde nicht im Zentralen Testamentsregister registriert ist, obwohl dies nach dem Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz vorgesehen war, ist die entsprechende Meldung von der Verwahrstelle nachzuholen.