ZIV

Zinsinformationsverordnung

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen

Vom 26.1.2004

Zuletzt geändert am 18.7.2016

§ 11

Besteuerung nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Die Erhebung einer Quellensteuer durch Belgien, Luxemburg und Österreich als Zahlstellenstaat steht einer Besteuerung der Erträge durch Deutschland als Wohnsitzstaat des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften nicht entgegen.