Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen
Vom
26.1.2004
Zuletzt geändert am
18.7.2016
§ 12
Einnahmen
Das Bundeszentralamt für Steuern nimmt den der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteil aus der Erhebung von Quellensteuern durch die Staaten Belgien, Luxemburg und Österreich entgegen.