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WpÜG
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3822)
Zuletzt geändert am 11.12.2023 (BGBl. I S. Nr. 354)
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
§ 3
Allgemeine Grundsätze
Abschnitt 2
Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 4
Aufgaben und Befugnisse
§§ 5–6
(weggefallen)
§ 7
Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden im Inland
§ 8
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
§ 9
Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt 3
Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
§ 10
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
§ 11
Angebotsunterlage
§ 11a
Europäischer Pass
§ 12
Haftung für die Angebotsunterlage
§ 13
Finanzierung des Angebots
§ 14
Übermittlung und Veröffentlichung der Angebotsunterlage
§ 15
Untersagung des Angebots
§ 16
Annahmefristen; Einberufung der Hauptversammlung
§ 17
Unzulässigkeit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Angeboten
§ 18
Bedingungen; Unzulässigkeit des Vorbehalts des Rücktritts und des Widerrufs
§ 19
Zuteilung bei einem Teilangebot
§ 20
Handelsbestand
§ 21
Änderung des Angebots
§ 22
Konkurrierende Angebote
§ 23
Veröffentlichungspflichten des Bieters nach Abgabe des Angebots
§ 24
Grenzüberschreitende Angebote
§ 25
Beschluss der Gesellschafterversammlung des Bieters
§ 26
Sperrfrist
§ 27
Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats der Zielgesellschaft
§ 28
Werbung
Abschnitt 4
Übernahmeangebote
§ 29
Begriffsbestimmungen
§ 30
Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
§ 31
Gegenleistung
§ 32
Unzulässigkeit von Teilangeboten
§ 33
Handlungen des Vorstands der Zielgesellschaft
§ 33a
Europäisches Verhinderungsverbot
§ 33b
Europäische Durchbrechungsregel
§ 33c
Vorbehalt der Gegenseitigkeit
§ 33d
Verbot der Gewährung ungerechtfertigter Leistungen
§ 34
Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3
Abschnitt 5
Pflichtangebote
§ 35
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 36
Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 37
Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 38
Anspruch auf Zinsen
§ 39
Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
Abschnitt 5a
Ausschluss, Andienungsrecht
§ 39a
Ausschluss der übrigen Aktionäre
§ 39b
Ausschlussverfahren
§ 39c
Andienungsrecht
Abschnitt 6
Verfahren
§ 40
Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
§ 41
Widerspruchsverfahren
§ 42
Sofortige Vollziehbarkeit
§ 43
Bekanntgabe und Zustellung
§ 44
Veröffentlichungsrecht der Bundesanstalt
§ 45
Mitteilungen an die Bundesanstalt
§ 46
Zwangsmittel
§ 47
(weggefallen)
Abschnitt 7
Rechtsmittel
§ 48
Statthaftigkeit, Zuständigkeit
§ 49
Aufschiebende Wirkung
§ 50
Anordnung der sofortigen Vollziehung
§ 51
Frist und Form
§ 52
Beteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 53
Anwaltszwang
§ 54
Mündliche Verhandlung
§ 55
Untersuchungsgrundsatz
§ 56
Beschwerdeentscheidung; Vorlagepflicht
§ 57
Akteneinsicht
§ 58
Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung
Abschnitt 8
Sanktionen
§ 59
Rechtsverlust
§ 60
Bußgeldvorschriften
§ 61
Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 62
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
§ 63
Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
§ 64
Wiederaufnahme gegen Bußgeldbescheid
§ 65
Gerichtliche Entscheidung bei der Vollstreckung
Abschnitt 9
Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen
§ 66
Gerichte für Wertpapiererwerbs und Übernahmesachen
§ 67
Senat für Wertpapiererwerbs- und Übernahmesachen beim Oberlandesgericht
§ 68
Übergangsregelungen
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