WpÜG

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3822)

Zuletzt geändert am 11.12.2023 (BGBl. I S. Nr. 354)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 4Aufgaben und Befugnisse
Abschnitt 3
Angebote zum Erwerb von Wertpapieren
§ 10Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
Abschnitt 4
Übernahmeangebote
§ 29Begriffsbestimmungen
Abschnitt 5a
Ausschluss, Andienungsrecht
§ 39aAusschluss der übrigen Aktionäre
Abschnitt 7
Rechtsmittel
§ 48Statthaftigkeit, Zuständigkeit
Abschnitt 8
Sanktionen
§ 59Rechtsverlust
Abschnitt 9
Gerichtliche Zuständigkeit; Übergangsregelungen
§ 66Gerichte für Wertpapiererwerbs und Übernahmesachen

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