WDO

Wehrdisziplinarordnung

Vom 16.8.2001

Zuletzt geändert am 20.8.2021

§ 26

Disziplinararrest

1Der Disziplinararrest besteht in einfacher Freiheitsentziehung. 2Er dauert mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen.