Vom 17.12.2024
Zuletzt geändert am 9.1.2026
(1) 1Der Disziplinararrest besteht in einfacher Freiheitsentziehung. 2Er dauert mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen.
(2) Der strenge Disziplinararrest ist der Disziplinararrest, der vor der Truppe bekannt gemacht wird.