WDO

Wehrdisziplinarordnung

Vom 17.12.2024

Teil 2
Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen

§ 11

Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen

(1) Vorbildliche Pflichterfüllung oder hervorragende Einzeltaten können durch förmliche Anerkennungen gewürdigt werden.

(2) Förmliche Anerkennungen erfolgen durch Kompanie- oder Tagesbefehl.

(3) Mit einer förmlichen Anerkennung kann Sonderurlaub bis zu 14 Arbeitstagen verbunden werden.

(4) Gute Leistungen können auch durch Auszeichnungen anderer Art gewürdigt werden.