VkBkmG

Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz

Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen

Vom 20.12.2022

§ 4

Freier Zugang

(1) 1Das Bundesgesetzblatt ist jederzeit frei zugänglich. 2Es kann unentgeltlich gelesen, ausgedruckt, gespeichert und verwertet werden.

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