Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen
Vom
7.7.2021
§ 8
Sortenschutzsachen
In Sortenschutzsachen steht der Gebührensatz im Beschwerdeverfahren zu 13/10 zu.