§ 5
Markensachen
In Markensachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:
1.
im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10,
2.
im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit: zu 20/10,
3.
in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.