VertrGebErstG

Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz

Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen

Vom 7.7.2021

§ 5

Markensachen

In Markensachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:

1. im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10,
2. im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit: zu 20/10,
3. in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.