§ 4
Gebrauchsmustersachen
In Gebrauchsmustersachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:
1. im Eintragungsverfahren: zu 10/10,
2. im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10,
3. im Löschungsverfahren: zu 15/10,
4. im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Löschungsantrag: zu 20/10,
5. in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.