1Zur Vereinfachung und Straffung der zollrechtlichen Vorschriften sowie aus Gründen der Transparenz sind einige Vorschriften, die in eigenständigen Rechtsakten der Union enthalten sind, in den Zollkodex übernommen worden. 2Die Verordnung (EWG) Nr. 3925/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 über die Abschaffung von Kontrollen und Förmlichkeiten für Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck auf einem innergemeinschaftlichen Flug sowie für auf einer innergemeinschaftlichen Seereise mitgeführtes Gepäck, die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92, die Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates vom 11. Juni 2001 über Verfahren zur Erleichterung der Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen in der Gemeinschaft sowie der Erteilung bestimmter Zulassungen als ermächtigter Ausführer gemäß den Vorschriften über Präferenzregelungen im Handel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und bestimmten Ländern und die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 sollten daher aufgehoben werden.