UZK

Zollkodex der Union

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Vom 10.10.2013

Zuletzt geändert am 28.2.2025

(55)

1Entsprechend dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) niedergelegten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist es für die Verwirklichung der grundlegenden Ziele, ein wirksames Funktionieren der Zollunion zu ermöglichen und die gemeinsame Handelspolitik umzusetzen, erforderlich und angebracht, die allgemeinen Vorschriften und Verfahren festzulegen, die auf die in das und aus dem Zollgebiet der Union verbrachten Waren Anwendung finden. 2Entsprechend Artikel 5 Absatz 4 Unterabsatz 1 EUV geht die vorliegende Verordnung nicht über das zur Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus.