UZK

Zollkodex der Union

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Vom 10.10.2013

Zuletzt geändert am 28.2.2025

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1Um weitere Möglichkeiten für Zoll- und Handelserleichterungen – insbesondere unter Einsatz modernster Hilfsmittel und Technologien – zu sondieren, sollte den Mitgliedstaaten gestattet werden, unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag während eines begrenzten Zeitraums Vereinfachungen in der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften zu testen. 2Dadurch sollten die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften nicht in Frage gestellt und den Wirtschaftbeteiligten, die auf rein freiwilliger Basis an diesen Tests teilnehmen können, keine neuen Verpflichtungen auferlegt werden.