1Die Bestimmungen dieser Verordnung, in denen die Befugnisübertragung und die Übertragung von Durchführungsbefugnissen festgelegt werden, sowie die Bestimmungen zu Gebühren und Kosten gelten ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung. 2Die übrigen Bestimmungen gelten ab dem 1. Mai 2016.