UZK

Zollkodex der Union

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Vom 10.10.2013

Zuletzt geändert am 28.2.2025

(51)

Zur Ergänzung der Vorschriften über besondere Verfahren und zur Gewährleistung einer Gleichbehandlung der Beteiligten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte in Bezug auf die Vorschriften für Fälle, in denen Waren in besondere Verfahren überführt werden, für Beförderungen, übliche Behandlungen und die Gleichwertigkeit dieser Waren sowie für die Erledigung dieser Verfahren zu erlassen.