Es ist festzulegen, nach welchem Grundsatz der zollrechtliche Status von Unionswaren bestimmt wird und welche Umstände zum Verlust dieses Status führen, und eine Grundlage für diejenigen Fälle zu schaffen, in denen dieser Status bei Waren, die vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden, unverändert bestehen bleibt.