UZK

Zollkodex der Union

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union

Vom 10.10.2013

Zuletzt geändert am 28.2.2025

(41)

Um den freien Verkehr von Unionswaren im Zollgebiet der Union und die zolltarifliche Behandlung von Nicht-Unionswaren, die in dieses Zollgebiet verbracht werden, sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte in Bezug auf die Bestimmung des zollrechtlichen Status von Waren, den Verlust des zollrechtlichen Status von Unionswaren, die Beibehaltung dieses Status für Waren, die das Zollgebiet der Union vorübergehend verlassen und die Abgabenbefreiungen auf Rückwaren zu erlassen.